22. Oktober, 2024

Politik

Einstellungsurteil im Cum-Ex-Verfahren gegen Christian Olearius erwartet

Einstellungsurteil im Cum-Ex-Verfahren gegen Christian Olearius erwartet

Im Strafprozess gegen Christian Olearius, den ehemaligen Chef der Hamburger Privatbank M.M. Warburg, wird heute ein Einstellungsurteil erwartet. Das Bonner Landgericht dürfte aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen des 82-Jährigen die dauerhafte Verhandlungsunfähigkeit feststellen und das Verfahren einstellen.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten die Einstellung des Verfahrens beantragt, basierend auf einem medizinischen Gutachten, das vom Gericht in Auftrag gegeben wurde. Das Urteil wird wahrscheinlich offenlassen, ob Olearius der 15 schwerwiegenden Fälle von Steuerhinterziehung schuldig ist, die ihm zur Last gelegt wurden. Ein Freispruch ist ebenfalls unwahrscheinlich. Olearius, der heute als Gesellschafter von M.M. Warburg fungiert, hat vor Gericht seine Unschuld beteuert und plant, sich erneut zu äußern. Dieses Statement dürfte jedoch keinen Einfluss auf die Entscheidung des Gerichts haben.

Die Staatsanwaltschaft wollte ein sogenanntes Einziehungsverfahren initiieren, um die Rückerstattung von 43 Millionen Euro zu erreichen, die dem Staat entgangen sein sollen. Das Gericht lehnte diesen Antrag jedoch in der vergangenen Woche ab, da die Ermittlungen der Anklagebehörde diesbezüglich noch unvollständig sind. Ein solches Verfahren könnte später wieder aufgenommen werden und würde sich ausschließlich auf die Rückforderung der Gelder konzentrieren, ohne dass Olearius persönlich vor Gericht erscheinen müsste.

Zwischen 2006 und 2011, der Hochphase des Cum-Ex-Geschäfts, soll durch die Manipulation von Steuererstattungen ein Steuerschaden von nahezu 280 Millionen Euro entstanden sein. Seit 2020 hat das Bonner Landgericht bereits acht Schuldsprüche in Cum-Ex-Verfahren ausgesprochen, und es wird erwartet, dass viele weitere Verfahren folgen werden.

Olearius hat durch seine Aktionen und Kontakte auch politische Wellen geschlagen. Aus seinen Tagebucheinträgen geht hervor, dass er sich dreimal mit Olaf Scholz traf, als dieser noch Erster Bürgermeister von Hamburg war. Der genaue Inhalt dieser Treffen bleibt ungeklärt, obwohl kurz danach eine Steuerforderung gegen M.M. Warburg erlassen wurde und der Fall verjährte. Auch wenn ein kausaler Zusammenhang nicht bewiesen ist, lehnt Scholz jede politische Einflussnahme ab, verweist aber auf Erinnerungslücken bezüglich der Gespräche.

Gerhard Schick, ehemaliger Bundestagsabgeordneter der Grünen und Vorstand der Bürgerbewegung Finanzwende, betonte die Rechtsstaatlichkeit eines solchen Einstellungsurteils. Gleichzeitig kritisierte er die engen Beziehungen von Olearius zu Hamburger Regierungs- und Justizkreisen, die das Strafverfahren beinahe verhindert hätten. Schick fordert behördliche Entschlossenheit im Kampf gegen Cum-Ex-Vergehen und betont, dass der Rechtsstaat Olearius früher hätte anklagen müssen.