In der Hauptstadt dürfte am Mittwoch kollektives Aufatmen geherrscht haben, als aus Karlsruhe das bedeutende Signal kam: Der Solidaritätszuschlag entspricht den Vorgaben des Grundgesetzes, entschied das Bundesverfassungsgericht. Dies verleiht der ohnehin schon fragilen Konstellation der kleinen Großen Koalition aus Unionsparteien und SPD Stabilität, die dringend benötigt wird.
Hätte das Urteil anders gelautet, hätte es die Bundesregierung mit einem potenziellen Finanzloch von bis zu 60 Milliarden Euro konfrontiert. Diese erdrückende finanzielle Last hätte die neue Regierung wohl noch vor ihrer eigentlichen Konstitution ins Wanken gebracht. Doch die Richter schenkten der Koalition nun mehr als einen Hoffnungsschimmer.
Der Soli, vor über 30 Jahren eingeführt, um den Aufbau in Ostdeutschland zu unterstützen, sichert somit seine Fortführung. Eine Entscheidung, die sicherlich nicht nur in Berlin, sondern auch in den Bundesländern für Erleichterung sorgt. Denn eines steht fest: Die ostdeutsche Geschichte schreibt ein weiteres Kapitel in die Zukunft.