17. Juli, 2025

Pharma

BGH-Entscheidung: Bonusvergaben durch internationale Versandapotheken für Arzneimittel zulässig

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat kürzlich ein wegweisendes Urteil zur Debatte über Bonusprämien für verschreibungspflichtige Medikamente, angeboten von Versandapotheken mit Sitz im EU-Ausland, gefällt. Diese Entscheidung bringt Klarheit darüber, dass die in Deutschland bis Ende 2020 geltenden Vorschriften zur Arzneimittelpreisbindung auf solche Apotheken nicht anzuwenden sind, da sie die Warenverkehrsfreiheit innerhalb der Europäischen Union beeinträchtigen.

Im konkreten Fall wies der erste Zivilsenat des BGH die Klage des Bayerischen Apothekerverbands ab. Dieser hatte argumentiert, dass die Praxis der Bonusvergabe gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoße. Der vorsitzende Richter, Thomas Koch, stellte jedoch fest, dass es an einer realen Wiederholungsgefahr mangele. Somit war es nicht erforderlich, die Legalität dieser Boni innerhalb des Kontextes einer neuen Regelung im Sozialgesetzbuch weiter zu prüfen.

Der ursprüngliche Fall drehte sich um eine niederländische Versandapotheke, die im Jahr 2012 jedem Kunden pro verschriebenem Medikament einen Bonus von drei Euro versprach. Der Bayerische Apothekerverband betrachtete dieses Vorgehen als einen unlauteren Wettbewerbsvorteil. Während die Vorinstanzen in München dieser Argumentation zunächst gefolgt waren, hob der BGH die Entscheidungen der darunterliegenden Gerichte auf.

Der Bundesgerichtshof betonte in diesem Zusammenhang die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die besagen, dass es keine hinreichenden Beweise dafür gebe, dass die Sicherstellung einer flächendeckenden Arzneimittelversorgung ohne die zuvor etablierte Preisbindung in Gefahr sei. Diese Sichtweise war zuvor vom Oberlandesgericht München abgelehnt worden, das die unionsrechtskonforme Anwendung der Preisbindung für gerechtfertigt hielt.

Mit dieser Entscheidung des BGH wird erneut die Komplexität der Integration nationaler Gesundheitsregulierungen in den europäischen Binnenmarkt verdeutlicht. Diese Thematik wirft weiterhin bedeutende Fragen auf, insbesondere wie nationale Interessen in Einklang mit den Prinzipien der Europäischen Union gebracht werden können, ohne die Verbraucherinteressen oder den fairen Wettbewerb zu beeinträchtigen.