Im Zuge eines jüngst entschiedenen Kartellrechtsverfahrens gegen Alphabet's Google könnten sich neue Chancen für Apple ergeben, so Experten. Ein US-Bundesrichter entschied größtenteils zugunsten der staatlichen Kartellbehörden und befand, dass Googles Suchdienst ein illegales Monopol ist. Ein Vorwurf seitens mehrerer US-Bundesstaaten, wonach ein bestimmtes Google-Werkzeug zur Schaltung von Anzeigen Microsofts Bing benachteilige, wurde allerdings abgewiesen. Diese Entscheidung könnte Apples Verteidigung in einem eigenen Kartellrechtsverfahren stärken. Der Fall von Google unterstreiche das langjährige Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA, dass Unternehmen nahezu niemals verpflichtet sind, mit ihren Konkurrenten zusammenzuarbeiten, erläuterte Herbert Hovenkamp von der University of Pennsylvania Carey Law School. Die Bundesstaaten hatten behauptet, Google behindere den Wettbewerb, indem es entscheidende Funktionen seiner Werbetools nicht für Konkurrenten zugänglich mache. Richter Amit Mehta stimmte Google zu, dass das Unternehmen nicht verpflichtet sei, durch die Unterstützung der Konkurrenz den Wettbewerb zu fördern. Solche Anforderungen brächten komplexe Fragen auf, die das Gericht nicht bewältigen könne, so Mehta. Auch William Kovacic von der George Washington University Law School äußerte, dass dieser Teil der Entscheidung für die Beklagten vorteilhaft sei, gleichzeitig aber daran erinnerte, dass der Fall und etwaige Berufungen noch Jahre in Anspruch nehmen könnten. Ein Urteil gegen Google könnte Apple letztlich Milliarden kosten, falls der Richter dem Suchmaschinenriesen untersagt, Apple und anderen Herstellern Zahlungen dafür zu leisten, dass Google die Standard-Suchmaschine auf deren Geräten bleibt. Im Jahr 2021 zahlte Google allein 26,3 Milliarden Dollar, um seine Marktanteilsdominanz zu sichern. Gleichwohl bietet das Urteil Apple möglicherweise Unterstützung im eigenen Prozess, in dem das US-Justizministerium dem Technologieunternehmen vorwirft, die Entwicklung von Drittanbieter-Apps und Geräten zu behindern. Letzte Woche hatte Apple die Abweisung des Falles beantragt und argumentiert, dass angemessene Einschränkungen für Drittentwickler keinen wettbewerbswidrigen Charakter hätten und dass eine erzwungene Technologieteilung die Innovation behindern würde. Auch wenn der Richter in Apples Fall Mehtas Urteil nicht folgen muss, könnte Apple versuchen, dieses zur Überzeugung zu nutzen. Das Justizministerium wird nachweisen müssen, dass Apples Umgang mit Entwicklern dem von Google für Gerätehersteller ähnelt, so Hovenkamp. Dafür werde es eine Art von Vereinbarung aufzeigen müssen, was den Prüfungsmaßstab verschärfen würde.
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Apple profitiert von Googles Niederlage im Kartellrechtsstreit