Der zum Jahresbeginn vor Rügen havarierte Öltanker „Eventin“ steht im Fokus zollrechtlicher Maßnahmen, wie aus dem Bundesfinanzministerium zu vernehmen ist. Diese sind laut einem Sprecher jedoch noch nicht abgeschlossen. Das Bundesfinanzministerium hielt sich mit Details zum Stand der Dinge zurück und kommentierte auch den „Spiegel“-Bericht, der von einer Beschlagnahmung von Schiff und Ladung spricht, nicht näher. Angesichts der sensiblen sicherheitspolitischen Lage gebe man sich hier verständlicherweise eher bedeckt.
Die EU-Staaten haben die „Eventin“ auf ihre Sanktionsliste gegen Russland gesetzt. Der Öltanker zählt zu einer langen Reihe von über 150 Schiffen, die als Teil der sogenannten Schattenflotte betrachtet werden und somit von den Sanktionen betroffen sind. Dies könnte die aktuellen und zukünftigen zollrechtlichen Maßnahmen weiter beeinflussen.
Aktuell ist eine Weiterfahrt der „Eventin“ untersagt. Die zuständigen Behörden sondieren derzeit, wie sie weiter verfahren sollen. Ein Sprecher wies darauf hin, dass der Zoll gemäß Artikel 198 des Zollkodex der Europäischen Union unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit hat, Gegenstände einzuziehen und zu verwerten.
Zudem wird durch die Deutsche Presse-Agentur berichtet, dass Optionen geprüft werden, wo das Schiff entladen werden könnte. Dabei stellen sich auch Fragen zur Sicherheit: In internationalen Gewässern auf dem Weg von der Ostsee in die Nordsee könnten Begleitmaßnahmen durch das Militär erforderlich werden.