27. Juli, 2024

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Verzögerung bei EU-Naturschutzgesetz: Entscheidung auf ungewisse Zeit vertagt

Verzögerung bei EU-Naturschutzgesetz: Entscheidung auf ungewisse Zeit vertagt

In einem überraschenden Schwenk hat die belgische EU-Ratspräsidentschaft die Abstimmung über ein weitreichendes Naturschutzgesetz, das die Renaturierung von Ökosystemen in der Europäischen Union anvisiert, auf unbestimmte Zeit vertagt. Das Gesetz, das bereits das Europäische Parlament passiert hatte und vorsah, die Wiederaufforstung von Wäldern sowie die Wiederherstellung natürlicher Zustände von Mooren und Flüssen voranzutreiben, erfuhr am Freitag eine unerwartete Pause. Die Initiierung des Vorhabens, die eigentlich für die EU-Umweltminister am Montag angedacht war, bleibt somit vorerst in der Schwebe – trotz zugewiesener Dringlichkeit.

Aus informierten Kreisen verlautete, dass die notwendige Mehrheit innerhalb der EU-Mitgliedstaaten bislang unerreicht bleibt, wobei das Fehlen auch nur eines Landes zum aktuellen Stillstand beigetragen hat. Die Zustimmung galt dabei schon fast als sicher, bis diese Annahme von der Realität eingeholt wurde.

Widerstand gegen das Gesetz kommt vornehmlich aus den Reihen konservativer Mitglieder, die eine übermäßige finanzielle und administrative Belastung für die landwirtschaftliche Bevölkerung befürchten. Besonders die Regierungen von Polen, Schweden und Italien stehen dem Gesetz kritisch gegenüber. Auf der anderen Seite steht das Ziel, der Natur in der EU zu einer Regeneration zu verhelfen, da mehr als 80 Prozent der Lebensräume als in einem bedenklichen Zustand eingestuft werden.

Die erforderliche qualifizierte Mehrheit für den Gesetzesentwurf erfordert das "Ja" von mindestens 15 der 27 EU-Staaten, die zugleich über 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten. Trotz des Rückschlags besteht jedoch die Möglichkeit, dass in Notfällen – beispielsweise bei einer Gefährdung der Ernährungssicherheit – die Renaturierungsmaßnahmen temporär auf Eis gelegt werden könnten.

Der Blick richtet sich nun auf die nächsten Schritte der belgischen Präsidentschaft, welche die Aufgabe hat, eventuell skeptische Länder zur Zustimmung zu bewegen. Die endgültige Entscheidung hängt jedoch letztendlich von den Umweltministern der EU-Mitgliedstaaten ab. Wie und wann das Gesetz nun vorangebracht wird, verbleibt als wesentliche Frage.