27. Juli, 2024

Grün

Verschiebung im EU-Fahrplan: Mehr Zeit für nachhaltige Berichterstattung

Verschiebung im EU-Fahrplan: Mehr Zeit für nachhaltige Berichterstattung

Im Klima nachhaltiger Veränderung gewährt die Europäische Union Unternehmen mehr Zeit, um sich auf die kommenden Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung einzustellen. Eine zweijährige Verschiebung wurde nun beschlossen, um den betroffenen Akteuren eine gründlichere Vorbereitung zu ermöglichen und sie spürbar zu entlasten.

Die anfängliche Frist für die Annahme eines zusätzlichen Standardsatzes durch die EU-Kommission, festgelegt für den 30. Juni 2024, wird auf den 30. Juni 2026 verschoben. Die neuen Vorgaben werden konkretisieren, welche sektorspezifischen Informationen Unternehmen veröffentlichen müssen, ergänzend zu den allgemeinen Angaben.

Bereits verabschiedet und als Weichenstellung betrachtet, greift das erste Paket mit neuen Vorgaben zur Berichterstattung ab 2025 und bezieht sich auf das vorangegangene Geschäftsjahr von bestimmten großen EU-Unternehmen. Hier geht es unter anderem um essenzielle Angaben in Bereichen wie Klimaschutz, Verbrauch von Energie und Wasser sowie Transparenz in Liefer- und Wertschöpfungsketten.

Mit den Jahren erfolgt dann eine stetige Ausweitung des Kreises der berichtspflichtigen Unternehmen, allerdings bleiben die kleinsten Marktteilnehmer von dieser Pflicht befreit. Internationale Unternehmen werden die geforderten Informationen zu Nachhaltigkeiten erstmals für das Jahr 2028 im Jahr 2029 präsentieren müssen.

Der Kerngedanke hinter dieser Transparenzoffensive liegt in der Unterstützung der Investoren bei Entscheidungsprozessen und im Ansporn zur Mobilisierung zusätzlicher Investitionen und Finanzmittel. Diese strategischen Schritte sollen den Übergang zu einer vollumfänglich nachhaltigen Wirtschaft begleiten und das ambitionierte Ziel der EU-Mitgliedstaaten, bis 2050 eine klimaneutrale Union zu formen, maßgeblich unterstützen.