05. Mai, 2025

Wirtschaft

Verbraucherschützer kritisieren Vorstoß von LEG und NetCologne nach Ende des Nebenkostenprivilegs

Verbraucherschützer kritisieren Vorstoß von LEG und NetCologne nach Ende des Nebenkostenprivilegs

In der deutschen Immobilien- und TV-Branche herrscht derzeit Unmut. Nachdem das sogenannte Nebenkostenprivileg, bei dem Mieter die TV-Kosten über die Mietnebenkosten zahlen mussten, abgeschafft wurde, ergreifen Vermieter und Fernsehanbieter neue Maßnahmen, die auf Kritik stoßen. Insbesondere der Wohnungskonzern LEG und der Netzbetreiber NetCologne stehen im Fokus der Verbraucherzentrale NRW, die den Unternehmen illegale Vertragspraktiken vorwirft. Abmahnungen wurden bereits verschickt.

Die Verbraucherzentrale spricht von einer Täuschung der Mieter durch automatisch zugewiesene Endnutzerverträge. Dies sei rechtswidrig, da eine aktive Zustimmung der Mieter erforderlich ist. Laut Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW hätten Mieter nach dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs nun eigentlich die freie Wahl für ihren TV-Empfang.

In ihren Schreiben an die Mieter argumentieren NetCologne und LEG, dass sie den Übergang für die Kunden möglichst einfach gestalten wollen. NetCologne verspricht beispielsweise eine automatische Umwandlung des Kabel-TV-Vertrags in einen Einzelvertrag zu einem vergleichsweise günstigen Preis von fünf Euro monatlich. LEG bietet ihren Mietern an, ohne zusätzlichen Vertrag weiterhin TV-Programme empfangen zu können - allerdings über einen neuen Vertrag, der neben dem Mietvertrag besteht. Kündigungen sind in beiden Fällen möglich.

Beide Unternehmen verweisen auf angebliche mietvertragliche Verpflichtungen, die sie mit diesen Angeboten erfüllen würden. Ein LEG-Sprecher betonte, dass ein funktionierender TV-Anschluss Bestandteil der Altmietverträge sei. Die Verbraucherschützer bleiben jedoch skeptisch und sehen in diesen Behauptungen keinen ausreichenden Grund für die unfreiwillige Vertragsbindung der Mieter.

NetCologne verweist zudem auf die konkludente Einwilligung als Legitimationsgrundlage für ihre Vorgehensweise. Diese besagt, dass durch die Handlungen der Kunden eine Zustimmung zum Vertrag geschlossen werden kann, ohne dass sie dies ausdrücklich erklärt haben.

Das Auslaufen des Nebenkostenprivilegs ab dem 1. Juli hat für Kabelanbieter und Marktführer wie Vodafone einen erheblichen Gegenwind erzeugt. Alternative Angebote gewinnen nun an Bedeutung. Zu ihnen gehören Magenta TV von der Deutschen Telekom sowie Online-Dienste wie Zattoo und waipu.tv, die nun verstärkt den Konkurrenzkampf um die TV-Nutzer aufnehmen.