29. Juni, 2025

Politik

Trump droht Ausschluss aus dem Gerichtssaal im Verleumdungsprozess

Trump droht Ausschluss aus dem Gerichtssaal im Verleumdungsprozess

Im zweiten Verleumdungsprozess gegen Donald Trump in New York hat Richter Lewis Kaplan dem ehemaligen US-Präsidenten mit dem Ausschluss aus dem Gerichtssaal gedroht. Laut Berichten verschiedener Medien soll Trump den Prozess immer wieder gestört haben. Der Richter betonte, dass Trump zwar das Recht habe, im Gerichtssaal anwesend zu sein, dieses aber verlieren könne, wenn er weiterhin störe. Richter Kaplan äußerte die Hoffnung, dass er Trump nicht tatsächlich ausschließen müsse, jedoch scheine sich der Ex-Präsident unter den gegebenen Umständen nicht kontrollieren zu können.

In einer Antwort soll Trump laut Medienberichten gesagt haben: "Das hätte ich liebend gerne, das hätte ich liebend gerne." Der Richter erwiderte daraufhin, dass er wisse, dass sich Trump unter den gegebenen Umständen einfach nicht kontrollieren könne. Zuvor hatte Trump während der Aussage der US-Autorin E. Jean Carroll, die ihn beschuldigt, sie sexuell missbraucht und später verleumdet zu haben, den Kopf geschüttelt und abschätzige Kommentare abgegeben.

Carroll berichtete in ihrer Aussage von den Drohungen, die sie von Trump-Anhängern erhalte, sowie von ihrer alltäglichen Angst seit der Veröffentlichung ihrer Vorwürfe gegen den ehemaligen US-Präsidenten.

Es handelt sich hierbei um den zweiten Prozess von Carroll gegen Trump. Im ersten Prozess im Mai hatte eine New Yorker Geschworenenjury befunden, dass Trump Carroll im Jahr 1996 in einem New Yorker Kaufhaus sexuell missbraucht sowie später verleumdet hatte. Die Jury sprach Carroll daraufhin eine Entschädigung in Höhe von fünf Millionen Dollar zu.

Bereits vor dem Beginn des zweiten Prozesses hatte ein Richter festgestellt, dass weitere Kommentare von Trump Verleumdungen darstellten. Nun muss die Jury noch über die Höhe der Entschädigung entscheiden, die der Ex-Präsident der Klägerin zahlen muss. Carroll fordert über zehn Millionen Dollar.