27. Juli, 2024

Grün

Trotz Zweifeln an Gasmangellage: Rügen fordert Umweltprüfung für LNG-Terminal

Trotz Zweifeln an Gasmangellage: Rügen fordert Umweltprüfung für LNG-Terminal

Die bevorstehende Betriebsaufnahme des Flüssigerdgas-Terminals auf der Ostseeinsel Rügen steht unter kritischer Beobachtung. Der amtierende Bürgermeister von Binz, Karsten Schneider, hat sich in einem Brief an den Umweltminister von Mecklenburg-Vorpommern, Till Backhaus, gewandt und eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gefordert.

Schneider vertritt in seinem an die Presse weitergeleiteten Schreiben den Standpunkt, dass bei den kleinsten Unsicherheiten hinsichtlich einer Gasmangellage oder der Notwendigkeit des Terminals in Mukran der Minister nicht nur das Recht, sondern auch die Verpflichtung habe, durch die zuständige Genehmigungsbehörde eine Prüfung anzuordnen.

Das Umweltministerium erkennt an, dass es an gesetzlichen Rahmen gebunden ist und seine Einschätzungen von der übergeordneten Beurteilung des Bundes abhängig sind. Trotz kommunizierter Zweifel an der Notwendigkeit des Projekts und bestätigter Gasmangellage durch den Bund, könnte eine Prüfung dennoch in Betracht gezogen werden. Auch das Bundesverwaltungsgericht hebt die anhaltende Krise in der Gasversorgung hervor und unterstützt damit den möglichen Verzicht auf eine UVP nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG).

Schneider bleibt jedoch skeptisch und betont, dass seiner Ansicht nach keine Gasmangellage bestehe und weitere LNG-Terminals nur minimal ausgelastet seien. Zusätzlich zweifelt er an, dass das Terminal in Mukran zur Energieversorgung im Winter 2024 einen substanziellen Beitrag leisten wird. Eine Genehmigung für den Betrieb steht noch aus, obgleich das zuständige Schiff "Transgas Power" bereits in europäischer Nähe verortet wurde.

Während Gegner des Projekts Risiken für Klima, Natur und den Tourismus sehen und die Kapazitäten als überzählig klassifizieren, betont die Bundesregierung die Wichtigkeit der Anlage zur Sicherstellung der Energieversorgung und Verringerung der Abhängigkeit von russischem Erdgas. Die endgültige Entscheidung über die Durchführung einer UVP fällt zeitnah zur Genehmigungserteilung, wobei die Anweisungen des Bundesverwaltungsgerichts durchaus Einfluss nehmen könnten.