22. Oktober, 2024

Grün

Strenge Vorgaben für Klimawerbung

Strenge Vorgaben für Klimawerbung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat neue strenge Anforderungen an umweltbezogene Werbung festgelegt. Unternehmen, die Begriffe wie „klimaneutral“ verwenden, müssen künftig bereits in der Werbung selbst erläutern, was genau dahintersteckt. Diese Entscheidung resultiert aus einem Verfahren, das die Frankfurter Wettbewerbszentrale gegen den Süßwarenhersteller Katjes angestrengt hatte. Katjes hatte behauptet, alle seine Produkte würden klimaneutral produziert, ohne klar zu machen, dass dies durch externe Klimaschutzprojekte kompensiert wird. Zuvor hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf die Klage abgewiesen und argumentiert, dass Verbraucher den Begriff „klimaneutral“ als eine ausgeglichene CO₂-Bilanz verstünden, die auch durch Kompensationsmaßnahmen erreicht werden könne. Ein QR-Code in der Anzeige bot zusätzliche Informationen online, was dem Gericht ausreichend erschien. Der BGH sah dies jedoch anders und urteilte, dass umweltbezogene Werbung ein höheres Aufklärungsbedürfnis der Verbraucher erfordert. Unternehmen müssen klarstellen, wie die Klimaneutralität erreicht wird, etwa durch konkrete Reduktionen oder lediglich durch Kompensationen. Diese Unterscheidung ist vor allem dann wichtig, wenn Unternehmen hohe Investitionen tätigen, um tatsächliche Emissionsreduktionen zu erreichen. Die irreführende Werbung sei wettbewerbsrelevant, da sie die Kaufentscheidungen der Verbraucher beeinflussen könne. Katjes hat bereits vor dem Urteil strengere Vorschriften akzeptiert und betonte, man strebe an, die Emissionen der Produktion zu reduzieren und zahle erhebliche Ausgleichszahlungen. Auf EU-Ebene sind ebenfalls strengere Regeln für Klimawerbung in Arbeit. Unternehmen sollen klarere Kriterien und neueste wissenschaftliche Erkenntnisse zur Untermauerung ihrer Aussagen verwenden. Verbraucherorganisationen wie Foodwatch begrüßen das BGH-Urteil und fordern von der Politik klarere Regeln, insbesondere ein Verbot solcher Slogans ohne unabhängigen Nachweis der Emissionsreduktion.