Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat vor dem Berliner Kammergericht eine Musterfeststellungsklage gegen den Energiekonzern Gasag eingereicht. Anlass der Klage sind die während der Energiekrise im Dezember 2021 deutlich höheren Gaspreise, die von Gasag für Neukunden im Vergleich zu Bestandskunden erhoben wurden. Rund 500 Betroffene haben sich mittlerweile der Klage angeschlossen. Ob das Gericht unmittelbar am ersten Verhandlungstag ein Urteil fällt, ist noch ungewiss. Gasag rechtfertigt die Preisdifferenz damit, dass die Versorger zu Beginn der Energiekrise ebenfalls mit einer Preiserhöhung für Gas konfrontiert waren. Scharenweise kündigten Energiediscounter zu jener Zeit die Verträge ihrer Kunden, die dann zwangsläufig in die Grundversorgung von Anbietern wie Gasag wechseln mussten. Um diese Neukunden während der Preisexplosion in 2021 versorgen zu können, musste Gasag kurzfristig zusätzliche Gasmengen zu den damals hohen Marktpreisen beschaffen. Für Bestandskunden war dies nicht notwendig, da für sie bereits zuvor günstigere Lieferkonditionen gesichert wurden. Laut vzbv-Referent Hennig Fischer hat Gasag mit dieser Praxis ein "Zweiklassensystem" geschaffen, das seiner Ansicht nach als unzulässig zu betrachten ist. Neukunden mussten deshalb mehrere hundert Euro mehr für die identische Leistung zahlen, was der vzbv als Diskriminierung wertet. Die rechtlichen Auseinandersetzungen könnten nun klären, ob diese Preisgestaltung Bestand hat oder ob sie rückabgewickelt werden muss.
Märkte
Streit um Gaspreise geht in die nächste Runde: Musterklage des vzbv gegen Gasag
