27. Juli, 2024

Grün

Stecker-Solaranlagen: Deutsche Umwelthilfe fordert klare Regelungen für Kleingärten

Stecker-Solaranlagen: Deutsche Umwelthilfe fordert klare Regelungen für Kleingärten

In der anhaltenden Diskussion um die Nutzung von Stecker-Solaranlagen in Kleingärten verlangt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) deutlichere rechtliche Rahmenbedingungen. Angesichts der steigenden Ambitionen vieler Kleingärtner, erneuerbare Energien zu nutzen, und dem Widerstand einiger Kleingartenvereine herrscht zunehmend Unsicherheit. Barbara Metz, die Bundesgeschäftsführerin der DUH, plädierte am Dienstag für mehr Klarheit und Transparenz bezüglich der Installation solcher Anlagen. Die Forderung nach klareren Richtlinien wird durch den aktuellen Streit eines Ehepaars aus Königs Wusterhausen untermauert, welches nach der Montage eines Solarpanels auf ihrem Gewächshaus vom eigenen Verein die Kündigung erhielt. Das Paar verteidigt sich derzeit gerichtlich gegen diesen Schritt. Nach Ansicht des Vereins verstieß die Installation gegen das Bundeskleingartengesetz, welches eine dauerhafte Wohnnutzung nicht gestattet und damit implizit eine eigene Energieversorgung ausschließt. Berichte über vergleichbare Vorfälle, wie kürzlich aus dem oberbayerischen Landkreis Landsberg am Lech, zeigen, dass das Thema von überregionaler Relevanz ist. Die DUH sieht in den solarunterstützten Kleingärten ein Potenzial für den Umweltschutz und appelliert daher an die Verantwortlichen, eine rechtliche Klarstellung herbeizuführen, die sowohl die Interessen der Kleingartenbesitzer als auch das Gemeinwohl berücksichtigt.