27. Juli, 2024

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Spannung im Klimaschutz-Prozess: Urteilsverkündung erwartet

Spannung im Klimaschutz-Prozess: Urteilsverkündung erwartet

In einem richtungweisenden Rechtsstreit zur Klimaschutzpolitik der Bundesregierung steht die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg kurz bevor. Die Bekanntgabe des Urteils wird im Anschluss an eine fünfstündige Verhandlung noch am heutigen Abend, jedoch nicht vor 18.30 Uhr, erfolgen, wie die Vorsitzende Richterin Ariane Holle mitteilte. Im Kern der Auseinandersetzung steht die Wirksamkeit der im Klimaschutzprogramm definierten Maßnahmen, die Deutschlands ehrgeizige Treibhausgasreduktionsziele bis 2030 erreichen sollen. Die Deutsche Umwelthilfe wirft der Bundesregierung vor, die Zielvorgaben mit zu vagen und undetaillierten Maßnahmen anzustreben und dringt auf eine Nachschärfung des Programms. Ein beispielhafter Kritikpunkt ist die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs, deren spezifische Effekte auf die Verminderung der Emissionen als unzureichend definiert gelten. Verteidiger der Regierung halten dagegen, dass bei dem Klimaschutzprogramm bewusst eine hohe Abstraktionsebene gewählt wurde, die jedoch durch konkrete gesetzgeberische und verwaltungstechnische Maßnahmen an substantieller Schärfe gewinne. Die Klagen stützen sich auf das Klimaschutzgesetz, das die Senkung der Treibhausgasemissionen in verschiedenen Wirtschaftssektoren bis 2030 um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 vorschreibt. Bislang konnte Deutschland eine Minderung von 46 Prozent verbuchen – ein Beleg für die Dringlichkeit weiterer effektiver Klimaschutzinitiativen.