27. Juli, 2024

Grün

Neue Förderkreise für umweltfreundliches Heizen zugelassen

Neue Förderkreise für umweltfreundliches Heizen zugelassen

In einer erweiterten Effort, um die Umweltfreundlichkeit deutscher Wohngebäude zu steigern, wurde bekannt, dass nun mehr Gruppen staatliche Unterstützung für den Wechsel von herkömmlichen Gas- und Ölheizungen zu nachhaltigeren Alternativen erhalten können. Die KfW, Deutschlands Förderbank, und das Bundeswirtschaftsministerium öffnen die Fördermodalitäten für selbstnutzende Eigentümer in Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften, die zentral beheizt werden.

Dies stellt eine Erweiterung der bereits bestehenden Möglichkeit für Eigentümer von Einfamilienhäusern dar, die schon seit Ende Februar von der Unterstützung Gebrauch machen können. Dabei wurden bisher an die 27.000 Anträge gestellt. Ab August werden auch private Vermietende und Einzelmitglieder von Wohnungseigentümergemeinschaften, die eine Heizungssanierung in der eigenen Wohnung vornehmen wollen, Anträge stellen können, was ebenfalls für Nichtwohngebäude gilt.

Der Förderungsrahmen gestaltet sich umfassend: Maximal sind bis zu 70 Prozent mögliche Unterstützung, abhängig von den jeweiligen Bedingungen, in Aussicht gestellt, mit einer Basissubvention von 30 Prozent für alle Arten von Gebäuden. Für den Einsatz besonders effizienter Wärmepumpen sieht das Förderprogramm zusätzlich einen Effizienz-Bonus von 5 Prozent vor.

Besonders zeitnah handelnde Eigentümer, die bis 2028 ihre veralteten Heizungsanlagen austauschen, können sich zudem auf einen Geschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent freuen. Dieser wird in den Folgejahren sukzessive reduziert. Ein Einkommens-Bonus von 30 Prozent ist für Eigentümer mit einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro vorgesehen, sofern sie ihre Immobilien selbst bewohnen. Für Biomasseheizungen, die gewisse Emissionswerte einhalten, wird ein weiterer Zuschlag von 2500 Euro gewährt.

Die bewilligte Förderung durch die KfW ermöglicht es Hausbesitzern, zinsvergünstigte Kredite bei Partnern des Finanzsektors, typischerweise der Hausbank, zu beantragen. Bei frühzeitigem Beginn der Sanierungsarbeiten können Anträge sogar retrospektiv eingereicht werden.

Obwohl Haus und Grund das Verfahren als unübersichtlich kritisiert und auf den verzögerten Zahlungsfluss hinweist, spart der vzbv Lob für die Neugestaltung, die schneller und verbraucherfreundlicher sein soll. Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima drängt Interessenten zum schnellen Handeln und verweist darauf, dass aktuelle Förderbedingungen nicht von Dauer sein könnten. Um eine Verunsicherung zu vermeiden, fordert daher Thomas Engelke vom vzbv eine Absicherung der Fördermittel über das Jahr 2024 hinaus.

Zur Deckung der Fördermittel sind für das laufende Jahr ungefähr 16 Milliarden Euro im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eingeplant, die auch weitere Sanierungsarbeiten umfassen. Ein Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums zeigt sich zuversichtlich, dass die bereitgestellten Mittel ausreichend sein werden.