22. Oktober, 2024

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Neue EU-Richtlinie: Verbot von losen Verschlusskappen tritt in Kraft

Neue EU-Richtlinie: Verbot von losen Verschlusskappen tritt in Kraft

Seit heute sind lose Verschlusskappen bei bestimmten Getränken in Deutschland verboten. Betroffen sind Einwegverpackungen mit Kunststoffdeckeln, wie Saftkartons oder Einweg-PET-Flaschen, bis zu einem Volumen von drei Litern. Ausgenommen von der Regelung sind Glas, Metall und Mehrweggetränkebehälter, wie das Bundesumweltministerium mitteilt.

Hintergrund der Einführung der sogenannten "angebundenen Deckel" ist eine Richtlinie der Europäischen Union. Laut Bundesumweltministerium basiert diese Vorgabe auf einer Studie, die Kunststoffdeckel als einen der häufigsten Plastikabfallarten an EU-Stränden identifiziert hat.

Obwohl viele Verbraucher die neuen Verschlüsse bereits kennen, gelten die Vorgaben seit dem 3. Juli 2021 mit einer dreijährigen Übergangsfrist. Ab heute müssen alle neuen Getränkeverpackungen den Anforderungen entsprechen. Bereits im Handel befindliche Behälter dürfen jedoch unbegrenzt abverkauft werden, wie das Ministerium erläutert.

Einige Verbraucher empfinden die Neuerung als lästig. Eine Sprecherin des BMUV betont jedoch, dass das Ziel der Richtlinie ein geringfügiger, aber notwendiger Schutz der Umwelt sei. Zahlen zur Reduktion von Plastikmüll durch diese Maßnahme liegen bisher nicht vor. Die Bundesregierung plant, die Regelung 2027 zu evaluieren.

Kritik kommt von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Philip Heldt, Referent für Ressourcenschutz, zweifelt an der Wirksamkeit der neuen Verschlüsse. Seiner Meinung nach sei das eigentliche Problem der hohe Verbrauch von Einwegprodukten. Zudem könnten die neuen Deckel sogar mehr Material als die bisherigen verbrauchen. Heldt fordert klarere Vorgaben, wie die Reduzierung von Hohlräumen und das Verbot unnötiger Umverpackungen, um Verpackungsmüll effektiv zu verringern.