In einem Präzedenzfall der deutschen Justizgeschichte stehen nun erstmals Banker wegen Cum-Cum-Aktiengeschäften vor Gericht. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat eine Anklage gegen fünf ehemalige Führungskräfte der einstigen Deutschen Pfandbriefbank zugelassen. Die Anklage wird vor der dritten Strafkammer des Landgerichts Wiesbaden verhandelt. Ein genauer Termin für den Beginn des Prozesses ist derzeit jedoch noch nicht festgelegt. Über die Hintergründe der Beschuldigten wurde bislang nichts weiter bekannt gegeben. Cum-Cum-Transaktionen sind eng verwandt mit den berüchtigten Cum-Ex-Geschäften, durch die der deutsche Staat schätzungsweise Milliarden verlor. Während Cum-Ex bereits mehrfach juristisch untersucht wurde, sind Cum-Cum-Deals noch weitgehend unbearbeitet. Laut dem Finanzexperten Christoph Spengel beläuft sich der Schaden durch Cum-Cum auf etwa 28,5 Milliarden Euro, von denen nur ein kleiner Teil wieder eingefordert wurde. Im Februar 2024 hatte das Wiesbadener Landgericht eine Anklage in diesem Fall noch abgelehnt. Doch nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft entschied das OLG Frankfurt nun anders. Der Prozess wird als wegweisend angesehen, da rechtliche Konsequenzen für weitere Beteiligte erwartet werden. Eine Befragung der Bafin hatte ergeben, dass 54 Banken an den umstrittenen Geschäften beteiligt waren. Die durch Rückforderungen aus diesen Geschäften entstandenen finanziellen Belastungen belaufen sich auf über 4,6 Milliarden Euro. Heutige Nachfolgeinstitutionen der betroffenen Bank, wie die pbb Deutsche Pfandbriefbank, distanzieren sich von den damaligen Praktiken.
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Historisches Verfahren im Cum-Cum-Skandal: Fünf Banker angeklagt
