27. Juli, 2024

Grün

Grünes Licht für umstrittenes Erdgasprojekt in der Nordsee

Grünes Licht für umstrittenes Erdgasprojekt in der Nordsee

Das niederländische Wirtschaftsministerium hat die umstrittene Erdgasförderung nahe den Wattenmeerinseln Borkum und Schiermonnikoog genehmigt. Ein Gerichtsbeschluss führte zur Anpassung der Umweltgenehmigung, wie ein Ministeriumssprecher am Mittwoch bestätigte. Damit darf das Energieunternehmen One-Dyas ab dem 31. Mai mit den Bauarbeiten für eine Bohrplattform fortfahren. Zuvor hatte es rechtliche Einwände der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und weiterer Umweltorganisationen gegeben.

Das Projekt wird von einem Konsortium um One-Dyas realisiert und sieht die Förderung von Erdgas aus einem Felderkomplex vor, der in niederländischen und deutschen Hoheitsgebieten liegt. Geplant ist der Bau einer Förderplattform etwa 23 Kilometer nordwestlich der Insel Borkum, mit Förderung in der Nähe des niedersächsischen Nationalparks Wattenmeer. Diese Pläne stießen wiederholt auf Proteste seitens Umweltschützern und der Bevölkerung vor Ort.

Laut One-Dyas bleibt das Unternehmen bei seinem Ziel, noch in diesem Jahr mit der Förderung zu beginnen. "Die Veröffentlichung des Wiederherstellungsbeschlusses ist der Startschuss für One-Dyas, sofort mit der Offshore-Arbeit zu beginnen, um sicherzustellen, dass das erste Erdgas im Dezember 2024 verfügbar ist", teilte Chris de Ruyter van Steveninck, CEO von One-Dyas, mit.

Die ursprüngliche Genehmigung wurde bereits im Sommer 2022 erteilt, gegen die deutsche Umweltorganisationen und die Insel Borkum Klage erhoben hatten. Das Verwaltungsgericht fand im April Mängel bei der Umweltprüfung, erklärte die Lizenz zur Gasgewinnung jedoch für rechtmäßig. Kritikpunkt war, dass mögliche schädliche Auswirkungen auf Natur und Tiere nicht ausreichend untersucht worden seien. Zudem wurde eine potenzielle Erhöhung des Stickstoff-Ausstoßes festgestellt.

Für die Durchführung der Bohrungen sind Genehmigungen beider Länder erforderlich. Auf deutscher Seite läuft das Genehmigungsverfahren noch. Die Deutsche Umwelthilfe plant, rechtlich auf die Entscheidung zu reagieren. "Die Entscheidung überrascht uns jetzt. Wir werden so schnell wie möglich einstweiligen Rechtsschutz beantragen", erklärte DUH-Energieexperte Constantin Zerger. Er betonte, dass der Stickstoff-Ausstoß weiterhin unzureichend geregelt sei und Berufung gegen das Gerichtsurteil vom 18. April, insbesondere in den Punkten Klimaschutz und Riffschutz, eingelegt werde.