09. Mai, 2025

Wirtschaft

Grundgesetzänderung: Finanzpaket zur Schuldenaufnahme verabschiedet

Grundgesetzänderung: Finanzpaket zur Schuldenaufnahme verabschiedet

Das umfassende Finanzpaket des Bundes, das eine erhebliche Neuverschuldung zur Finanzierung von Verteidigung und Infrastruktur vorsieht, steht kurz vor der Vollziehung. Nach der Zustimmung des Bundesrates hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes unterzeichnet, wie das Bundespräsidialamt bekannt gab. Lediglich die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt steht nun noch aus, um das Gesetz in Kraft zu setzen. Die Beschlüsse im Bundestag und Bundesrat fielen mit jeweils deutlich mehr als der erforderlichen Zweidrittelmehrheit aus. Im Bundestag stimmten 512 Abgeordnete dafür, während im Bundesrat 53 von 69 Länderstimmen abgegeben wurden. Die Einigung zwischen Union, SPD und Grünen war durch intensive Verhandlungen zustande gekommen, wobei die Stimmen der Grünen entscheidend für die Erreichung der Zweidrittelmehrheiten in beiden Kammern waren. Präsident Steinmeier hatte insbesondere die verfassungsmäßige Gültigkeit des Gesetzes geprüft, nachdem das Bundesverfassungsgericht dieses Thema bereits in mehreren Verfahren behandelt hatte. Aufgrund dieser Vorarbeit galt die Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten als sicher. Mit der Gesetzesänderung wird die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse, die die Neuverschuldung des Bundes begrenzt, gelockert. Diese Anpassung ermöglicht Kredite zur Finanzierung von Ausgaben in den Bereichen Verteidigung, Zivilschutz, Nachrichtendienste und Cybersicherheit, sofern diese ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts überschreiten. Zudem wird ein Sondervermögen von bis zu 500 Milliarden Euro geschaffen, das außerhalb der Schuldenbremse liegt und zur Sanierung der deutschen Infrastruktur verwendet werden soll. Davon sind 100 Milliarden Euro für die Länder und weitere 100 Milliarden Euro für den Klimaschutz sowie den klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft vorgesehen.