Das Landgericht München I hat eine Reihe von Beschwerden gegen die umfangreiche Durchsuchung der Letzten Generation vor einem halben Jahr größtenteils abgewiesen. Wie das Oberlandesgericht am Donnerstag in München mitteilte, verwarf die Staatsschutzkammer zehn Beschwerden als unbegründet und gab einer teilweise statt.
Die Kammer bestätigte somit die Entscheidung des Amtsgerichts München, das zuvor den Anfangsverdacht einer kriminellen Vereinigung festgestellt hatte. Die Letzte Generation wurde als Vereinigung betrachtet, da sie ein gemeinsames Ziel verfolgt. Zudem habe die Gruppe die Absicht, Straftaten zu begehen. Ob dies der Hauptgrund für die Vereinigung ist, spielt laut Gericht für die Rechtmäßigkeit der Razzia keine Rolle. Es reicht aus, dass die Letzte Generation durch das Nötigen von Verkehrsteilnehmern oder Sachbeschädigungen ein bestimmtes Erscheinungsbild prägt.
Die Staatsschutzkammer betrachtet die Taten ebenfalls als "erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit". Das Gericht erklärt, dass der gesellschaftliche Diskurs mit unlegitimen Mitteln verletzt wird. Daher seien die Durchsuchungen verhältnismäßig. Allerdings gab das Gericht einer Beschwerde recht, dass bestimmte Gegenstände nicht beschlagnahmt hätten werden dürfen.
Gegen die Entscheidungen der Staatsschutzkammer kann kein weiterer Einspruch auf dem ordentlichen Rechtsweg erhoben werden und sie sind somit rechtskräftig.
Die Generalstaatsanwaltschaft München ermittelt derzeit gegen zahlreiche Mitglieder der Letzten Generation. Im Mai durchsuchten Polizeibeamte 15 Wohnungen und Geschäftsräume der Klimaschutzgruppe. Die Durchsuchungen fanden in sieben Bundesländern statt, konkret in Hessen (Landkreis Fulda), Hamburg, Sachsen-Anhalt (Magdeburg), Sachsen (Dresden), Bayern (Augsburg und München), Berlin und Schleswig-Holstein (Kreis Segeberg).
Auch die Wohnung der bundesweit bekannten Sprecherin Carla Hinrichs in Berlin-Kreuzberg wurde durchsucht. Die Gruppe beklagte, dass die Beamten mit gezogener Waffe in Carlas Zimmer stürmten, als sie noch im Bett lag. Die Aktivisten weisen jedoch Vorwürfe der Kriminalität zurück. Die Razzia wurde von vielen Seiten als übertrieben kritisiert.
Die Ermittlungen sind der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus anvertraut. Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft betonte jedoch, dass dies nicht bedeute, dass die Letzte Generation als extremistisch oder terroristisch eingestuft werde.