07. Juni, 2025

Wirtschaft

Gerichtsstreit zwischen 23XI Racing und NASCAR: Ein Schlagabtausch in der Motorsportszene

Gerichtsstreit zwischen 23XI Racing und NASCAR: Ein Schlagabtausch in der Motorsportszene

In einem bemerkenswerten Rechtsstreit streben 23XI Racing, unter der Leitung von Michael Jordan, und Front Row Motorsports an, das NASCAR-Kartellfragen vor Gericht zu klären. NASCAR hat nun einen Antrag gestellt, die Klage abzuweisen. NASCAR-CEO Jim France hat zusätzlich einen eigenen Antrag eingereicht und nannte seine Einbeziehung in den Fall als „unbegründet“ und „unzulässig“, da kartellrechtliche Ansprüche mehrere Beklagte erfordern würden. Zwischen dem ehemaligen Basketballstar und dem milliardenschweren Unternehmen NASCAR entfaltet sich bereits nach zwei Monaten ein lebhafter Rechtsstreit. Die Auseinandersetzung erstreckt sich von einem abgebrochenen Berufungsverfahren vor dem U.S. Court of Appeals bis hin zu hitzigen Diskussionen über die Auswirkungen von Thanksgiving auf Fristen. Beide Seiten haben sich renommierte Rechtsvertreter gesichert und lassen keine Kosten scheuen, um den Fall zu gewinnen. Im Kern streiten 23XI Racing und Front Row Motorsports darüber, dass NASCARs besonderer Charterstil ihre Wettbewerbsfähigkeit einschränke. Mit einem Charter sichern sich Teams eine Startposition in von NASCAR sanktionierten Rennen, müssen aber im Gegenzug auf andere Rennserien verzichten und rechtliche Ansprüche gegen NASCAR aufgeben. Die Kläger argumentieren, dass diese Charters wettbewerbsfeindlich und ein Beweis für NASCARs übermäßige Marktkontrolle seien. Der Antrag von NASCAR, den jetzt Richter Frank D. Whitney prüft, bringt einige Gegenpunkte vor. Zunächst wird behauptet, dass die Kläger selbst zugeben, dass die Charters für beide Teams vorzugsweise und gerecht seien, wobei die Verteilung der Fernseheinnahmen „zweifellos fair und vorteilhaft“ für 23XI Racing und Front Row Motorsports sei. Darüber hinaus fordert NASCAR Whitney auf, die Klage als Unzufriedenheit über misslungene Verhandlungen zu erkennen und nicht als weitreichende, prinzipielle Streitigkeit. Letztlich möchte NASCAR den Gerichtshof dazu bewegen, die Klage als Versuch zu betrachten, lediglich „zwei Bedingungen“ ihres Angebots neu zu verhandeln: Ein Verzicht auf Ansprüche und eine Klausel zu Wettbewerbsverboten. Diese Bedingungen würden die Kläger nicht betreffen, da sie keine Charters unterzeichnet haben.