29. Juni, 2025

Politik

FDP kritisiert Umgang mit EU-Lieferkettengesetz und warnt vor Bürokratielast

FDP kritisiert Umgang mit EU-Lieferkettengesetz und warnt vor Bürokratielast

Im Ringen um das EU-Lieferkettengesetz übt die FDP-Führung scharfe Kritik an den Vorgehensweisen von SPD und Grünen. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Spitzenkandidatin der FDP für die Europawahl, bezeichnete die Angriffe ihrer Koalitionspartner als unzulässig und abseits der Fakten. Christian Dürr, Fraktionsvorsitzender der FDP im Bundestag, unterstützt diese Ansicht und verweist darauf, dass auch andere EU-Mitgliedstaaten erhebliche Zweifel an dem Gesetzesvorhaben hegen.

Die Konflikte bringen Deutschland in eine Zwickmühle, da eine Enthaltung der Bundesregierung im EU-Ministerrat zum Scheitern der gesamten Richtlinie führen könnte, besonders da sich keine Mehrheit für das Vorhaben abzeichnet und bereits eine Abstimmung deshalb aufgeschoben wurde.

Das EU-Lieferkettengesetz zielt darauf ab, große Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschädigungen haftbar zu machen, die im Zuge ihrer Geschäftsaktivitäten außerhalb der EU entstehen. Außenministerin Annalena Baerbock wies auf die Gefahr hin, dass Deutschlands Glaubwürdigkeit international in Mitleidenschaft gezogen werden könnte.

In Deutschland wird seit diesem Jahr ein nationales Lieferkettengesetz umgesetzt, das bereits Anforderungen an die Verantwortlichkeit von Unternehmen in Bezug auf Menschenrechtsstandards und Umweltschutz stellt. Die EU-Richtlinie würde jedoch einen breiteren Kreis an Unternehmen erfassen und somit neue Herausforderungen schaffen.

Strack-Zimmermann betonte zudem, dass gerade kleinere Betriebe die umfangreichen bürokratischen Anforderungen des EU-Entwurfs nicht bewältigen könnten, was dem Ziel der Koalition, den Mittelstand zu fördern, widersprechen würde. Die FDP fordert deshalb ein Umdenken der Koalitionspartner. Dürr ergänzte, dass der gegenwärtige Entwurf des Gesetzes Contraproduktiv für das eigentliche Ziel, die Achtung der Menschenrechte, wäre, da Unternehmen möglicherweise ihre Lieferketten aus Furcht vor bürokratischen Hürden und juristischen Risiken einschränken könnten. Die aufgeschobene Entscheidung unterstreiche die fehlende Unterstützung für den aktuellen Vorschlag.