24. Juli, 2025

Wirtschaft

Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte der Verbraucher: Bonitäts-Scoring unter transparenter Lupe

Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte der Verbraucher: Bonitäts-Scoring unter transparenter Lupe

In einem aufsehenerregenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs wurde klargestellt, dass Verbraucher das Recht darauf haben, die Entscheidungsprozesse hinter Bonitätsbewertungen, wie beispielsweise denen der Schufa, zu verstehen. Der EuGH betonte, dass es unerlässlich sei, die Verfahren so zu erläutern, dass betroffene Personen über die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten bei der automatisierten Entscheidungsfindung Bescheid wissen. Ein bloßes Offenlegen der Algorithmen sei hierbei nicht ausreichend; vielmehr solle transparent gemacht werden, inwiefern alternative Daten zu abweichenden Ergebnissen führen würden. Dieser juristische Entscheidung voraus ging ein Fall in Österreich, wo einem Mobilfunkkunden der Vertragsabschluss wegen vermeintlich unzureichender Bonität verwehrt wurde. Die Kernfrage drehte sich um die Datenschutz-Grundverordnung und die Notwendigkeit, welche Informationen als aussagekräftig gelten müssen. Bonitäts-Scores, bestimmte Werte mit denen das Zahlungsverhalten prognostiziert wird, stehen dabei im Mittelpunkt. Während die Schufa und ähnliche Institutionen die genauen Berechnungen hinter diesen Scores geheim halten, könnte das aktuelle Urteil für mehr Transparenz sorgen. Vertreter der Verbraucherzentralen werteten das Urteil als bedeutenden Schritt im Verbraucherschutz. "Ein Meilenstein", kommentierte Dorothea Mohn vom Bundesverband der Verbraucherzentrale, der Verbrauchern nun eine nachvollziehbare Darlegung der Scoring-Kriterien ermögliche. Gleichzeitig mahnten Verbraucherschützer, dass trotz erhöhter Transparenz, strukturelle Benachteiligungen mancher Verbrauchergruppen nicht gänzlich beseitigt seien. Daher solle bei den Scores vorwiegend auf Merkmale gesetzt werden, die direkt das Zahlungsverhalten betreffen. Die Schufa selbst, berüchtigt für ihre Intransparenz beim Scoring, begrüßte das Urteil und sieht ihre gegenwärtige Praxis weiterhin im Einklang mit den neuen Anforderungen. In einer ersten Reaktion erklärte die Wirtschaftsauskunftei, dass bereits jetzt alle Anforderungen erfüllt werden.