In einem bedeutenden Urteil hat der Gerichtshof der Europäischen Union den Beschluss der Europäischen Kommission zur Genehmigung von ungarischen Staatshilfen für den Ausbau des Kernkraftwerks Paks II für nichtig erklärt. Diese Entscheidung resultiert aus der Feststellung, dass die Kommission ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat. Laut den Richtern in Luxemburg hätte die Kommission eine gründlichere Prüfung sowohl der EU-Beihilfevorschriften als auch der Regelungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge durchführen müssen, bevor sie zu ihrem ursprünglichen Beschluss kam.
Dieses wegweisende Urteil revidiert eine frühere Entscheidung des erstinstanzlichen EU-Gerichts, das die Klage Österreichs gegen die Genehmigung abgewiesen hatte. Trotz dieses juristischen Rückschlags hat Ungarn beschlossen, das Bauvorhaben für Paks II fortzusetzen. Der ungarische Minister für EU-Angelegenheiten, Janos Boka, bekräftigte die Absicht der Regierung, den Bau entsprechend dem ursprünglichen Zeitplan fortzuführen und signalisierte die Bereitschaft, die Arbeiten ohne Unterbrechung voranzutreiben.
Die Europäische Kommission steht nun vor der Herausforderung zu entscheiden, wie sie auf das Urteil reagieren wird. Ursprünglich hatte die Kommission die Genehmigung im Jahr 2017 erteilt. In einer ersten Reaktion erklärte sie, das Urteil umfassend analysieren zu wollen. Die Finanzierung des kontroversen Projekts stützt sich zu 80 Prozent auf Kredite von russischen Staatsbanken, und die Durchführung liegt in den Händen eines Unternehmens des russischen Staatskonzerns Rosatom.
Ungarische Behörden haben unterdessen ihre Bereitschaft zur Kooperation betont und versichern, alle EU-rechtlichen Vorgaben penibel einhalten zu wollen. Solange die rechtlichen Fragen auf EU-Ebene geklärt werden, sollen die Baumaßnahmen in Paks ohne Verzögerung weitergeführt werden. Die bestehende Energieanlage, Paks I, deren Reaktorblöcke in den 1980er Jahren mit sowjetischer Hilfe errichtet wurden, soll sukzessive zwischen 2032 und 2037 stillgelegt werden.
Parallel zum Ausbau von Paks II unternimmt Ungarn erhebliche Anstrengungen, um den Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere der Solarenergie, zu fördern. Doch trotz dieser Entwicklungen betont die ungarische Regierung die Notwendigkeit des Ausbaus von Paks II, um den künftigen Energiebedarf des Landes zu sichern und die nationale Energiestrategie zu untermauern.