Die von der Europäischen Union geförderten Rentenprodukte haben europaweit weiterhin nicht die angestrebte Relevanz erreicht. Mihails Kozlovs vom Europäischen Rechnungshof äußerte seine Enttäuschung über den mangelnden Fortschritt bei sowohl betrieblich geförderten als auch privat organisierten Rentensystemen. Diese Systeme sind konzipiert, um länderübergreifend nutzbar zu sein, was bisher nur unzureichend umgesetzt wurde. Kozlovs betont die Notwendigkeit eines verstärkten Engagements zur Verbesserung dieser Altersvorsorgesysteme.
Obwohl die Wahrnehmung und Verwaltung der Rentensysteme in der Verantwortung der einzelnen EU-Mitgliedstaaten liegt, haben die wirtschaftlichen Herausforderungen vieler Länder die Dringlichkeit verdeutlicht, zentrale Vorschriften für betriebliche Rentenfonds zu etablieren. In dieser Hinsicht hat die Europäische Union Rahmenbedingungen entwickelt, die auf eine einheitliche, private Altersvorsorge abzielen. Trotz dieser Bemühungen konnten bisher weder die EU-Kommission noch die Europäische Versicherungs- und Pensionsaufsichtsbehörde (Eiopa) signifikante Fortschritte bei der Implementierung von betrieblichen Altersvorsorgesystemen in den Mitgliedstaaten erzielen.
Die bisher ergriffenen Maßnahmen der Kommission und der Eiopa zeigen bislang nur begrenzte Wirksamkeit. Grenzüberschreitende und europaweite Rentenprodukte konnten sich nicht als relevante Alternativen etablieren. Die Harmonisierung der Rentensysteme stellt weiterhin eine immense Herausforderung dar, der sich sowohl die Eiopa als auch die EU-Kommission jedoch nicht entziehen wollen. Beide Institutionen erkennen an, dass die Schaffung eines kohärenten europäischen Rentenmarktes von entscheidender Bedeutung ist.
Im März präsentierte die EU-Kommission neue Strategien, um die private Altersvorsorge zu stärken. Ein zentrales Element dieser Strategien ist die automatische Einbindung in die betriebliche Altersvorsorge, ein Ansatz, der in einigen EU-Ländern bereits erfolgreich umgesetzt wurde. Diese Initiativen sollen die staatlichen Rentensysteme entlasten und die finanzielle Sicherheit im Alter erhöhen. Die Einführung solcher Maßnahmen zeigt das Engagement der EU, die strukturellen Herausforderungen der Altersvorsorge aktiv anzugehen und Lösungen auf europäischer Ebene zu entwickeln.