17. Mai, 2024

Wirtschaft

EU-Kommission verlängert Sonderregelung für Agrarhilfen

EU-Kommission verlängert Sonderregelung für Agrarhilfen

Inmitten wirtschaftlicher Herausforderungen hat die Europäische Union eine Entlastung für die agrarische Branche beschlossen. Die EU-Kommission kündigte an, dass Landwirte in den Mitgliedstaaten sechs Monate länger als ursprünglich vorgesehen auf vereinfachte Regeln für staatliche Unterstützungszahlungen bauen können. Diese Maßnahme erweitert den zeitlichen Rahmen für die Gewährung spezieller Beihilfen bis Ende Dezember, eine Unterstützung, die gerade für jene Betriebe von Bedeutung ist, die durch die aktuelle Krise oder durch Sanktionen besondere Einbußen erleiden.

Von dieser Anpassung können Bäuerinnen und Bauern profitieren, denen mittlerweile bis zu 280.000 Euro pro Unternehmen ausgezahlt werden können. Dieses erhöhte Maß an Flexibilität soll vor allem dazu beitragen, die Schäden abzumildern, die direkt oder indirekt durch den Krieg in der Ukraine und die damit verbundenen Sanktionen entstanden sind. Gleichzeitig hat die Kommission darauf hingewiesen, dass andere Bereiche der Staatshilferegeln nicht von der Verlängerung profitieren und zu einem früheren Zeitpunkt auslaufen werden – darunter fallen Maßnahmen wie Kompensationen für gestiegene Energiekosten.

In der Europäischen Union sind die Hürden für staatliche Unterstützung generell hoch, da solche Maßnahmen den Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten nicht verzerren sollen. Es wird darauf geachtet, dass Beihilfen nicht dazu führen, dass durch staatliche Unterstützung bestimmte Unternehmen gegenüber Konkurrenz im Binnenmarkt bevorzugt werden.

Die nun erweiterte Sonderregelung ging ursprünglich aus einem Beschluss vom März 2022 hervor, den die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager veröffentlichte. Ziel der damaligen Neuregelung war es, die umfangreichen wirtschaftlichen Folgen des Konfliktes in der Ukraine auszugleichen, zu denen unter anderem auch der Mangel an Erntehelfern in Folge des Krieges zählte.