Die Europäische Kommission hat einen weitreichenden Vorschlag unterbreitet, der darauf abzielt, die bisherige Ausnahmeregelung für das Fangverbot von Heringsbeständen in der westlichen Ostsee aufzuheben. Diese Maßnahme würde eine signifikante Reduzierung der Fangmöglichkeiten im kommenden Jahr nach sich ziehen. Im Gegensatz dazu sollen die Fangmengen für Sprotte, Hering in der mittleren Ostsee und Lachs im Finnischen Meerbusen entweder unverändert bleiben oder lediglich um ein Prozent erhöht werden. Diese differenzierte Herangehensweise ist Bestandteil einer umfassenden Strategie zur Wiederbelebung mehrerer bedrohter Fischbestände in der Region.
Für deutsche Ostseefischer, die bisher mit kleinen Booten und Stellnetzen auf Heringsfänge spezialisiert waren, gelten künftig neue organisatorische Herausforderungen. Trotz der Beibehaltung der Beifangregelungen wird die zulässige Fangmenge von Heringen erheblich reduziert: von bisher 788 Tonnen auf nur noch 394 Tonnen, sollte der Vorschlag umgesetzt werden. Die Kommission stützt ihre Maßnahmen auf fundierte Erkenntnisse des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES), einer renommierten Forschungsorganisation auf diesem Gebiet.
Der weitere Fortgang hängt maßgeblich von den Entscheidungen der Fischereiministerien der EU-Mitgliedsstaaten ab. Es liegt in ihrer Verantwortung, den Vorschlägen der Kommission zuzustimmen oder abzuweichen. Bemerkenswert ist, dass im vergangenen Jahr eine ähnliche Ausnahmeregelung nach einem Vorschlag zur vollständigen Restriktion weiterhin fortgeführt wurde. Dies zeigt die Komplexität des Entscheidungsprozesses, der von politischen, wirtschaftlichen und ökologischen Überlegungen geprägt ist.
Mit Besorgnis äußerte sich der Fischerei-Kommissar Costa Kadis über den kritischen Zustand der Fischbestände und das fragile Gleichgewicht des Ökosystems in der Ostsee. Diese Vorschläge sind daher auch als ein dringender Appell zu werten, der die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Sicherung der Zukunft der Fischereigemeinschaften unterstreicht. Die abschließende Prüfung des Vorschlags steht Ende Oktober an und wird von den zuständigen Ministerinnen und Ministern der EU-Mitgliedsstaaten vorgenommen.