28. August, 2025

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EU-Kommission legt Schwerpunkt auf Schutzmaßnahmen für westlichen Ostseehering

Die Europäische Kommission hat kürzlich einen Vorschlag unterbreitet, der eine signifikante Änderung der bisherigen Ausnahmeregelungen für den Heringsfang in der westlichen Ostsee vorsieht. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Schutz der Fischbestände zu verstärken und die Fischerei nachhaltiger zu gestalten. Im Mittelpunkt dieser Initiative steht die signifikante Reduzierung der Fangmöglichkeiten für nahezu alle Fischarten im kommenden Jahr, mit wenigen Ausnahmen. Die Fangmengen für Sprotte, Hering in der mittleren Ostsee und Lachs im Finnischen Meerbusen sollen unverändert bleiben oder leicht steigen.

Derzeit sind deutsche Ostseefischer berechtigt, unter bestimmten Bedingungen Heringe mit kleinen Booten und Stellnetzen gezielt zu fangen. Diese Regelung beinhaltet auch einen zulässigen Anteil an Beifang. Doch gemäß dem neuen Vorschlag soll diese gezielte Fangmöglichkeit für westliche Ostsee-Heringe zukünftig entfallen, sodass lediglich die Beifangregelung bestehen bleibt. In der Praxis würde dies eine Halbierung der erlaubten Fangmenge auf 394 Tonnen zur Folge haben.

Die Vorschläge der Europäischen Kommission stützen sich auf wissenschaftliche Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES). Trotz dieser fundierten Grundlage liegt die endgültige Entscheidung bei den Fischereiministern der EU-Mitgliedsstaaten. In der Vergangenheit haben diese Gremien gelegentlich gegen die Empfehlungen entschieden, wie beispielsweise bei der Verlängerung von Ausnahmeregelungen für die Küstenfischerei im Vorjahr.

Der EU-Fischereikommissar, Costas Kadis, äußerte seine Besorgnis über den kritischen Zustand der Fischbestände in der Ostsee und die negativen Konsequenzen für die dortige Fischereiindustrie. Er wies darauf hin, dass viele Bestände am Rande des Zusammenbruchs stehen. Deshalb sei es dringend notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, um das sich rasch verschlechternde Ökosystem zu bewahren. Die Fischereiminister der EU-Staaten werden sich Ende Oktober zu Beratungen über den Vorschlag der Kommission treffen und über das weitere Vorgehen entscheiden.