Die Notwendigkeit eines Waffenembargos gegenüber Israel wird nachdrücklich von unabhängigen Experten der Vereinten Nationen betont, da die Verwendung exportierter Waffen im Gaza-Konflikt eine mögliche Verletzung des humanitären Völkerrechts darstellen könnte. Angesichts der verpflichtenden Genfer Konventionen fordern sie von den Exportländern, die Durchsetzung des humanitären Völkerrechts durch die Konfliktparteien zu gewährleisten. Waffen oder Munition dürften nicht geliefert werden, falls diese auf Basis des bisherigen Verhaltens des Empfangsstaates in völkerrechtswidrigen Einsätzen Verwendung finden könnten.
Vorwürfe seitens des Büros des UN-Hochkommissars für Menschenrechte gegen Israel bezüglich der Verletzung des humanitären Völkerrechts wurden bereits mehrfach laut, insbesondere im Zusammenhang mit weitreichenden Angriffen auf den Gazastreifen, die als kollektive Bestrafung der dortigen Bevölkerung interpretiert werden. Als Reaktion auf bisher ungekannte terroristische Angriffe aus dem Gazastreifen am 7. Oktober, die zu einer hohen Zahl an Todesopfern und Entführungen führten, zielt Israel darauf ab, Terrororganisationen in der Region entscheidend zu schwächen.
Aus einer parlamentarischen Anfrage im Bundesdeutschen Bundestag ging hervor, dass Deutschland im letzten Jahr Kriegswaffen im Wert von über 20 Millionen Euro an Israel exportiert hat, darunter Panzerabwehrwaffen und eine beachtliche Menge an Munition für diverse Schusswaffen. Als Reaktion stoppten einige Staaten so wie die Niederlande den Rüstungsexport nach Israel.
Entscheidungen und Appelle des Internationalen Gerichtshofs (IGH) gegenüber Israel, Handlungen zu unterlassen, die als Völkermord eingestuft werden könnten, verschärfen die Lage. Aufgrund der ernst genommenen Gefahr eines Völkermordes verlangen mehr als ein Dutzend UN-Sachverständige, dass unter den gegenwärtigen Bedingungen sämtliche Waffenlieferungen ausgesetzt werden sollten. Diese Experten, die vom Menschenrechtsrat für bestimmte Länder oder Themen berufen werden, engagieren sich ehrenamtlich und agieren unabhängig von einer festen Anstellung bei den Vereinten Nationen.