Die bevorstehende schwarz-rote Regierungskoalition plant die Abschaffung der im Jahr 2020 eingeführten Bonpflicht, ein Schritt, der sowohl Befürworter als auch Kritiker auf den Plan ruft. Diese kontroverse Maßnahme, ursprünglich eingeführt, um Steuerhinterziehung im Einzelhandel zu erschweren, soll nun aufgehoben werden. Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) äußert erhebliche Bedenken gegenüber diesem Vorhaben. Florian Köbler, der Vorsitzende der DSTG, warnt davor, dass der Verzicht auf die Bonpflicht ein problematisches Signal senden könnte, insbesondere in einer Zeit, in der die öffentlichen Kassen stark beansprucht werden.
Die Bedeutung der Bonpflicht liegt für die DSTG in ihrer Rolle als Kontrollmechanismus. Laut Köbler hat die Regelung, trotz anfänglicher Kritik aufgrund der Papierverschwendung, wertvolle Impulse für die Digitalisierung der Belegausgabe gesetzt. Der Vorschlag zur Abschaffung beunruhigt die DSTG besonders angesichts der Schätzung des Bundesrechnungshofs, der von jährlichen Steuereinbußen durch Steuerbetrug in einer Höhe von bis zu zehn Milliarden Euro ausgeht. Köbler argumentiert, dass, obwohl Steuerbetrug nicht vollständig beseitigt wurde, der durch die Bonpflicht erhöhte Aufwand für Betrüger gewisse Erfolge zeigte. Ermahnt wird zudem, dass Finanzbehörden zusätzlich verstärkte Kontrollen durchführen müssen, um ein wirksames Vorgehen gegen Steuervergehen sicherzustellen.
Im Gegensatz zu dieser Perspektive begrüßt der Handelsverband Deutschland (HDE) den Schritt zur Abschaffung der Bonpflicht. Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des HDE, betont, dass viele Kunden bereits jetzt keinen Bon wünschen, was die Notwendigkeit der Pflicht in Frage stellt. Er kritisiert zudem, dass die Kontrollen durch die Finanzbehörden nicht ausreichend sind und bemerkt, dass es auch ohne obligatorische Bonpflicht einen Rechtsanspruch auf eine Quittung gibt. Für Genth müssen Maßnahmen wie die Bonpflicht einen greifbaren Mehrwert bieten, insbesondere für Unternehmen, die bereit sind, freiwillig transparente Geschäftspraktiken zu zeigen.
Ein weiteres Element der zukünftigen Regelungen ist die verpflichtende Einführung elektronischer Registrierkassen ab dem Jahr 2027 in umsatzstarken Betrieben. Während die DSTG diese Maßnahme als längst überfällig ansieht, hegt der HDE Zweifel hinsichtlich des Nutzens, da mit der Einführung erhebliche Kosten verbunden sind. Köbler verweist auf Österreich als ein Beispiel für eine erfolgreiche Steuerpolitik, die faire Steuerpraktiken fördert und gleichzeitig ehrliche Unternehmen schützt. Diese Entwicklungen markieren wichtige Weichenstellungen für die fortlaufende Debatte um Steuertransparenz und Betrugsbekämpfung im deutschen Einzelhandel.