Die Bundesregierung steht vor der Herausforderung, ein Haushaltsloch von 17 Milliarden Euro im Etat für das Jahr 2024 zu füllen. Dies gab Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) am Mittwochabend im ZDF bekannt. Kurz vor den Beratungen der Koalitionsspitzen betonte Lindner, dass eine schnelle und gründliche Entscheidung getroffen werden müsse. Dennoch versicherte er, dass der Staat handlungsfähig sei und Maßnahmen ergriffen werden müssten, um den Umgang mit den vorhandenen Finanzmitteln effizienter zu gestalten.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) betonte hingegen, dass die Bundesregierung weiterhin in Zukunftstechnologien investieren werde. Bei einem Jubiläum der staatlichen Förderbank KfW äußerte Scholz, dass diese Investitionen zwar neu organisiert werden müssten, aber dass die Bundesregierung diese Herausforderung meistern werde. Angesichts der Konkurrenz aus den USA, China und anderen aufstrebenden Ländern, die hohe Subventionen einsetzen, seien solche Zukunftsinvestitionen notwendig.
Trotz unterschiedlicher Positionen strebt die Koalition weiterhin an, den Etat für das Jahr 2024 möglichst vor Jahresende zu beschließen. Regierungssprecher Steffen Hebestreit zeigte sich optimistisch, dass dies gelingen könne. Es bestehe bei allen drei Koalitionspartnern der Wunsch, den Haushalt bald abzuschließen.
Allerdings stehen noch Entscheidungen zu zentralen Anliegen der Ampel-Parteien aus. Lindner hat seine Kollegen bereits auf "erhebliche Anstrengungen" vorbereitet und betont, dass es bei dem Treffen der Spitzenpolitiker nicht um Beschlussfassungen, sondern um einen Austausch zur politischen Lage gehe.
Auch SPD-Chef Lars Klingbeil erwartet keine endgültige Lösung für den Haushalt 2024. Er hofft jedoch, dass erste Lösungsansätze erkennbar werden. CDU-Chef Friedrich Merz rät der Bundesregierung in einem Interview mit der "Welt", den Etatbeschluss für das kommende Jahr nicht überstürzt zu treffen.
Die Entscheidungen des Karlsruher Haushaltsurteils werden die Diskussionen im Koalitionsausschuss maßgeblich beeinflussen. Das Bundesverfassungsgericht hat untersagt, milliardenschwere Corona-Kredite nachträglich für Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft zu verwenden. Dadurch fehlen der Bundesregierung bereits fest eingeplante 60 Milliarden Euro für Investitionen in den kommenden vier Jahren. Dies betrifft unter anderem die Förderung von Chipfabriken von Intel und TSMC, den Austausch alter Öl- und Gasheizungen und die Sanierung der Bahn.
Die bisherigen Pläne sehen vor, dass rechtsverbindlich zugesagte Mittel auch ohne die fehlenden 60 Milliarden Euro fließen können. Die Heizungsförderung soll vorerst nicht gekürzt werden. Doch die Frage nach der Finanzierung der anderen Vorhaben bleibt offen. Diese Projekte sind von großer Bedeutung für den wirtschaftlichen Kern Deutschlands, warnt Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Die Union schlägt vor, die Heizungsförderung rückabzuwickeln. Eine weitere Möglichkeit wäre die Generierung zusätzlicher Einnahmen durch Steuererhöhungen, was jedoch von der FDP strikt abgelehnt wird.
Das Urteil hat auch ein Milliardenloch im Etat für 2024 verursacht. Lindner geht von einem Handlungsbedarf von etwa 17 Milliarden Euro aus. SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert hält es daher für unausweichlich, die Schuldenbremse erneut auszusetzen. Die bisherigen Sparvorschläge reichen nicht aus, um das Etatsloch zu stopfen, betont Kühnert.
Es bleibt allerdings noch die Frage, wie die Schuldenbremse langfristig gehandhabt werden soll. Politiker von SPD und Grünen plädieren für eine Reform, damit der Staat für wichtige Investitionen mehr Kredite aufnehmen darf. Die FDP und CDU-Chef Friedrich Merz bestehen jedoch darauf, die Regelung im Grundgesetz unverändert zu lassen.
Für einen Haushaltsbeschluss noch in diesem Jahr bleibt nicht mehr viel Zeit. Eine Sondersitzung des Bundestags vor Weihnachten oder ein Haushaltsabschluss Mitte Januar im Bundestag wären mögliche Alternativen. Jedoch würde bei einem späteren Abschluss vorläufig eine Haushaltsführung gelten, bei der nur unbedingt notwendige Ausgaben getätigt werden dürfen. Das Finanzministerium könnte den Ministerien jedoch eine begrenzte Nutzung der Mittel gestatten.