Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Verfahren zu Falschbehauptungen in sozialen Netzwerken zunächst auf Eis gelegt. Diese Vorgehensweise wurde von dem Gericht in Karlsruhe bekanntgegeben, da der Senat auf eine anstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg warten möchte. Im Fokus des Rechtsstreits steht eine Klage der Bundestagsabgeordneten Renate Künast gegen den Social-Media-Giganten Meta. Der Fall dreht sich um ein Meme auf der Plattform, das Künast irrtümlich ein Zitat in den Mund legt: 'Integration fängt damit an, dass sie als Deutscher mal Türkisch lernen.' Tatsächlich hat Künast diesen Satz nie gesagt, weshalb sie gerichtlich darauf klagt, dass Facebook alle ähnlichen Versionen des Memes löscht, ohne dass sie selbst jede Internetadresse einzeln melden muss. Bereits in der Verhandlung zeigte sich der BGH offen für die Möglichkeit, dass hier auch europäische Rechtsnormen Berücksichtigung finden müssen. Da bereits eine ähnliche rechtliche Frage beim EuGH durch eine Vorlage aus Rumänien diskutiert wird, legt der BGH sein Verfahren in Erwartung dieser relevanten Entscheidung vorerst auf Eis.
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Bundesgerichtshof pausiert Verfahren um Künast-Meme: EuGH-Entscheidung abwarten
