13. Mai, 2025

Politik

Bundesarbeitsminister Heil setzt auf Tariftreue bei Bundesaufträgen

Bundesarbeitsminister Heil setzt auf Tariftreue bei Bundesaufträgen

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die für den Bund tätig sind, sollen künftig von tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen profitieren. Ein Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil (SPD), der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, sieht vor, dass Unternehmen, die öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ausführen, ihren Beschäftigten Tariflöhne zahlen müssen. Laut Heil profitieren Beschäftigte durch Tarifverträge von deutlich höheren Löhnen. Im Durchschnitt sind Tariflöhne um 4,50 Euro pro Stunde höher als der Mindestlohn, was monatlich für Vollzeitbeschäftigte stolze 700,50 Euro zusätzlich bedeutet. Heil betonte im ARD-Morgenmagazin die Vorbildfunktion des Staates: „Wir wollen, dass öffentliche Aufträge des Bundes an tariflich zahlende Unternehmen vergeben werden.“ Viele Bundesländer haben bereits ähnliche Regelungen umgesetzt, die sowohl der Lohngerechtigkeit dienen als auch fair zahlende Unternehmen im Wettbewerb mit „Billigheimern“ unterstützen. Der im Gesetzentwurf formulierte Ansatz schränkt den Verdrängungswettbewerb über Lohn- und Personalkosten ein. Zusätzlich soll durch das Tariftreuegesetz auch der Zugang von Gewerkschaften zu Betrieben gestärkt werden. Eine gesetzlich geregelte Möglichkeit zur Mitgliederwerbung und Information, einschließlich digitaler Zugänge, soll die Reichweite von Gewerkschaften in der sich wandelnden Arbeitswelt erhöhen. Gleichzeitig mahnt der FDP-Mittelstandspolitiker Carl-Julius Cronenberg, dass das Gesetz nicht zur Bürokratiebelastung für mittelständische Unternehmen werden darf. Die FDP wolle sicherstellen, dass kleine und mittlere Unternehmen nicht von Vergabeverfahren ausgeschlossen und die Tarifautonomie gewahrt bleiben. Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi begrüßt die Initiative und fordert schnelles Handeln: „Jetzt muss die Bundesregierung ihr grundlegendes Versprechen zur Tariftreue schnell beschließen,“ so Fahimi. Mit der Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen werde der Dumpingwettbewerb auf Kosten der Beschäftigten reduziert und bessere Arbeitsbedingungen gefördert. Die Bindung an Tarifverträge, die 1998 noch bei 76 Prozent der Beschäftigten im Westen Deutschlands lag, ist bis 2023 auf 51 Prozent gesunken. In Ostdeutschland fiel der Anteil im gleichen Zeitraum von 63 Prozent auf 44 Prozent. Die abnehmende Tarifbindung zeigt die Notwendigkeit und Dringlichkeit des neuen Gesetzes auf.