05. Oktober, 2025

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BGH-Urteil erschüttert VW: Vergleiche im Dieselskandal sind hinfällig

Der Bundesgerichtshof kassiert den milliardenschweren Vergleich von Volkswagen mit seinen Manager-Versicherern. Auch die Deals mit Ex-Vorständen Martin Winterkorn und Rupert Stadler wackeln – ein herber Rückschlag für den Konzern, zehn Jahre nach Auffliegen des Dieselskandals.

BGH-Urteil erschüttert VW: Vergleiche im Dieselskandal sind hinfällig
Aktionäre gestärkt: Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger feiert das Urteil als „Sieg für mehr Transparenz“ und kritisiert VWs Umgang mit den eigenen Anteilseignern.

Die Richter in Karlsruhe haben gesprochen – und Volkswagen damit ins Mark getroffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte am Dienstag den 2021 geschlossenen Vergleich zwischen dem Wolfsburger Autobauer und seinen Manager-Haftpflichtversicherern für nichtig. Damit ist die bis dato größte finanzielle Absicherung gegen Ansprüche aus dem Dieselskandal vorerst Makulatur.

Die Konsequenz: Der von den Versicherern gezahlte Betrag von 270 Millionen Euro steht in der Schwebe, ebenso die Haftungsvergleiche mit den früheren Spitzenmanagern Martin Winterkorn und Rupert Stadler. Für VW bedeutet das: Der zehn Jahre alte Skandal ist alles andere als abgeschlossen.

Mangelnde Transparenz – der entscheidende Fehler

Die Karlsruher Richter begründen ihre Entscheidung mit einem gravierenden Versäumnis. Volkswagen habe die Aktionäre auf der Hauptversammlung 2021 nicht ausreichend über die Folgen des Deals informiert. In der Einladung war zwar von einer Einigung mit den Versicherern die Rede – nicht aber davon, dass der Konzern im Gegenzug auf mögliche Ansprüche gegen bis zu 170 aktuelle und ehemalige Organmitglieder verzichtet.

Vergleich geplatzt: 270 Millionen Euro von den Manager-Versicherern sind vorerst blockiert – der BGH erklärte den Beschluss der VW-Hauptversammlung 2021 für nichtig.

Ein Detail mit erheblicher Tragweite: Denn damit verzichtete VW stillschweigend auf potenzielle Schadensersatzforderungen gegen Manager, die in die Diesel-Affäre verstrickt sein könnten. Für den BGH ein schwerwiegender Transparenzmangel – und Grund genug, den Beschluss für nichtig zu erklären.

Neue Unsicherheit bei Versicherern und Managern

Das Urteil zwingt Volkswagen nun, die Gespräche mit dem Konsortium aus 30 Versicherern neu aufzurollen – darunter Schwergewichte wie Zurich, Allianz Global Corporate & Specialty und XL Insurance. Ein Sprecher des Konzerns betonte zwar, dass „Rückforderungsansprüche vorerst nicht geltend gemacht“ würden, doch die rechtliche Unsicherheit ist groß.

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Gleichzeitig geraten die Einigungen mit Martin Winterkorn und Rupert Stadler ins Wanken. Beide ehemaligen Top-Manager hatten 2021 Eigenbeiträge zugesagt – Winterkorn 11,2 Millionen Euro, Stadler 4,1 Millionen. Ob diese Zahlungen Bestand haben, muss nun das Oberlandesgericht Celle erneut prüfen.

SdK feiert Erfolg – Aktionärsrechte gestärkt

Die Klage stammte von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK). Für sie ist das Karlsruher Urteil ein Meilenstein. „Der BGH hat die Aktionärsrechte gestärkt. Unklare oder unvollständige Tagesordnungspunkte genügen nicht – das ist kein Bagatellfall“, sagte Rechtsanwalt Oliver Wilken, der die SdK vertrat.

Auch SdK-Vorstand Markus Kienle sprach von einem Sieg für die Transparenz:

„Den Aktionären dürfen wesentliche Informationen zu einem so komplexen Vertragswerk nicht vorenthalten werden.“

Ein Déjà-vu für VW

Für den Volkswagen-Konzern, der den Dieselskandal längst hinter sich lassen wollte, ist das Urteil ein bitteres Déjà-vu. Schon 2021 hatte der Aufsichtsrat betont, die Angelegenheit „zügig, rechtssicher und endgültig“ erledigen zu wollen. Mit der Entscheidung des BGH ist klar: Ein endgültiger Schlussstrich ist in weiter Ferne.

Besonders für Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch wird die Lage heikel. Er hatte das komplizierte Geflecht aus Vergleichen und Versicherungen maßgeblich mitgestaltet – nun muss er seinen Aktionären erklären, warum zentrale Details unter den Tisch gefallen sind.

Ausblick: Unruhige Monate für VW

Wie es weitergeht, ist offen. Klar ist: Volkswagen muss die Aktionäre in Zukunft deutlich umfassender informieren, wenn es um Haftungsfragen geht. Ob die 270 Millionen Euro der Versicherer tatsächlich beim Konzern verbleiben, entscheidet sich erst nach neuen Verhandlungen. Und ob Winterkorn und Stadler endgültig zahlen müssen, bleibt ebenso unklar.

Fazit: Der Dieselskandal schreibt ein weiteres Kapitel – zehn Jahre nach seinem Beginn. Und wieder einmal zeigt sich, dass die juristischen Altlasten schwerer wiegen, als es mancher Manager und Aktionär wahrhaben wollte.

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