Die Verbreitung falscher Informationen ist im Zeitalter der sozialen Medien eine besorgniserregende Herausforderung. Im Fokus steht derzeit eine Klage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Renate Künast gegen den Technologieriesen Meta, dem Mutterkonzern von Facebook. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe untersucht, welche Rechte Betroffene haben, wenn sie auf diesen Plattformen mit falschen Zitaten konfrontiert werden. Eine Entscheidung des BGH steht noch aus. Im aktuellen Fall geht es um ein Meme, das Renate Künast mit einem fiktiven Zitat zeigt: 'Integration fängt damit an, dass sie als Deutscher mal Türkisch lernen.' Obwohl Künast diesen Satz nie geäußert hat, wurde er in verschiedenen Varianten auf Facebook veröffentlicht und geteilt. Die Abgeordnete klagte auf Unterlassung und strebt ein Schmerzensgeld von mindestens 10.000 Euro an. Das ursprüngliche Meme ist inzwischen gelöscht. Künast fordert, dass Facebook auch alle 'kerngleichen' Varianten löschen muss, ohne dass sie diese Adresse erneut melden muss. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte ihr diesbezüglich Recht gegeben, jedoch den Anspruch auf Schmerzensgeld abgelehnt. Sowohl Künast als auch Meta haben gegen das Urteil Revision eingelegt, wodurch der Fall nun beim BGH verhandelt wird. Künast betont die Notwendigkeit, selbst über ihre Aussagen zu entscheiden, um ihre Glaubwürdigkeit zu wahren, und kritisiert, dass Facebook an der Verbreitung solcher Falschzitate profitierte, während die Betroffenen deren Entfernung anstoßen müssen. Die zentrale Frage vor Gericht: Ist es für Facebook zumutbar, eigenständig kerngleiche Beiträge zu identifizieren und zu löschen? Meta argumentiert, dies erfordere eine manuelle Prüfung, zu der das Unternehmen nicht verpflichtet sei. Die Organisation HateAid sieht dies anders und hält den Konzern für in der Lage, diese Verantwortung zu übernehmen. Sie unterstützt auch andere Politiker, wie Vizekanzler Robert Habeck, bei der Bekämpfung von Hassbotschaften. Ungemach könnte für Meta auch aus Luxemburg drohen. Der BGH erwägt, den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen, da europarechtliche Fragen diskutiert wurden, insbesondere die Rolle der Datenschutz-Grundverordnung und des EU-Digital Services Act. Eine Entscheidung könnte also auch aus dieser Perspektive erwartet werden, bevor der BGH sein Urteil fällt.
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BGH-Entscheidung zu Falschzitaten in sozialen Medien: Künast gegen Meta
