27. Juli, 2024

Wirtschaft

Baumärkte halten sich bei Cannabis-Saatgut zurück

Baumärkte halten sich bei Cannabis-Saatgut zurück

Die Welle der Cannabis-Legalisierung erreicht Deutschland, doch die deutschen Baumarktketten zeigen sich zurückhaltend im Umgang mit dem neuen Marktsegment für Cannabis-Saatgut. Obwohl ab dem kommenden Ostermontag der Besitz und Eigenanbau von Cannabis in Deutschland legalisiert wird, haben führende Baumarktunternehmen wie Obi, Toom und Hornbach derzeit keine Pläne, Saatgut für Cannabis-Pflanzen in ihr Sortiment aufzunehmen. Auf Anfragen hin gaben die Vertreter dieser Ketten an, dass die legalen Änderungen keine Änderungen in ihrem Produktangebot nach sich ziehen würden.

Das Unternehmen Bauhaus hingegen betrachtet den potenziellen Verkauf von Cannabis-Saatgut noch unter verschiedenen Gesichtspunkten. Ein Sprecher ließ wissen, dass eine Evaluation unter Berücksichtigung rechtlicher, moralischer und logistischer Kriterien stattfindet. Insbesondere die Themen der Regulierung der Saatgutabgabe und die Kultivierbarkeit von Cannabispflanzen als handelbare Güter seien Gegenstand der Prüfung. Auch das Interesse der Kundenschaft werde in die Entscheidungsfindung einfließen.

Mit der Gesetzesänderung wird es erwachsenen Personen in Deutschland gestattet sein, bis zu 25 Gramm getrockneter Cannabisblüten für den persönlichen Gebrauch zu besitzen und in der Öffentlichkeit mitzuführen. Innerhalb der eigenen vier Wände darf die Menge bis zu 50 Gramm betragen. Zudem können bis zu drei Pflanzen für den Eigenbedarf angebaut werden, wobei Sicherheitsauflagen - wie der Schutz der Pflanzen vor Diebstahl und der unzugänglichen Aufbewahrung vor Kindern - eingehalten werden müssen. Des Weiteren wurde seitens des Gesundheitsministeriums bestätigt, dass der Import von Cannabis-Samen aus EU-Mitgliedsstaaten legal ist.

Die vorsichtige Annäherung der Baumärkte an das Thema Cannabis zeigt, dass trotz einer Gesetzesänderung die kommerzielle Reaktion einzelner Marktteilnehmer von einer Fülle von Faktoren abhängt, die weit über die bloße Rechtslage hinausgehen.