27. Juli, 2024

Zinsschranke

Die Zinsschranke ist eine steuerliche Regelung, die darauf abzielt, die Steuerbasis von Unternehmen zu schützen und Gewinnverschiebungen zu verhindern. Sie begrenzt den Abzug von Zinszahlungen für Unternehmen bei der Berechnung ihrer steuerpflichtigen Einkünfte.

Die Zinsschranke wurde in Deutschland mit der Unternehmenssteuerreform 2008 eingeführt und basiert auf den Vorgaben der EU-Zinsrichtlinie. Sie soll sicherstellen, dass Unternehmen nicht übermäßige Fremdkapitalkosten geltend machen, um ihre steuerlichen Verpflichtungen zu senken.

Gemäß der Zinsschranke dürfen Unternehmen in einem Geschäftsjahr maximal 30% ihres bereinigten steuerlichen EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization) als Zinsaufwand abziehen. Bereinigtes steuerliches EBITDA ist das EBITDA, das um verschiedene Anpassungen für steuerliche Zwecke bereinigt wurde.

Falls ein Unternehmen den erlaubten Zinsabzug überschreitet, können die nicht abzugsfähigen Zinsen vorgetragen und in den folgenden Jahren verrechnet werden. Es besteht auch die Möglichkeit, bestimmte Ausnahmen und Beschränkungen anzuwenden, um die Auswirkungen der Zinsschranke zu mildern oder zu vermeiden.

Die Einführung der Zinsschranke hat Auswirkungen auf Unternehmen verschiedener Größen und Branchen. Insbesondere hoch verschuldete Unternehmen oder solche, die über Konzernstrukturen verfügen, können von dieser Regelung betroffen sein. Es kann zu einer Neukonfiguration der Kapitalstruktur führen, da Unternehmen stärker eigenkapitalfinanziert werden müssen, um die Abzugsbeschränkungen zu umgehen.

Insgesamt zielt die Zinsschranke darauf ab, Steuergerechtigkeit zu gewährleisten und den Missbrauch von Verrechnungspreisen und Steueroptimierungsstrategien zu verhindern. Sie stellt sicher, dass Unternehmen angemessene Kapitalkosten abziehen können, während sie gleichzeitig ihre steuerlichen Verpflichtungen erfüllen. Unternehmen sollten die Auswirkungen der Zinsschranke bei der Gestaltung ihrer Finanzierungsstrategien und bei Transaktionen sorgfältig berücksichtigen, um sicherzustellen, dass sie mit den steuerlichen Vorschriften im Einklang stehen.