Der lange und intensiv diskutierte Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Wehrdienstes hat in Deutschland nun endgültige Zustimmung erhalten. Nach der bereits erfolgten Billigung durch den Deutschen Bundestag hat nun auch der Bundesrat seine Zustimmung gegeben, womit das Gesetz offiziell verabschiedet ist. Diese legislative Maßnahme zielt darauf ab, den Wehrdienst in Deutschland grundlegend zu reformieren und gleichzeitig den Grundgedanken der Freiwilligkeit beizubehalten.
Ein zentraler Bestandteil des neuen Gesetzes ist die Wiedereinführung der Musterungspflicht für alle jungen Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008. Für Frauen bleibt die Wehrpflicht zwar weiterhin ausgesetzt, jedoch ist nun für beide Geschlechter die Teilnahme an einem obligatorischen Fragebogen vorgesehen. Dieser Fragebogen soll die individuelle Motivation und das Interesse am Dienst in den Streitkräften erfassen und dient gleichzeitig als Instrument zur Förderung der Freiwilligkeit. Ziel dieser Maßnahme ist nicht nur die Datensammlung, sondern auch die Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Dienstes, der im Zentrum der Reformmaßnahmen steht.
Das primäre Ziel der geplanten Modernisierung des Wehrdienstes ist die signifikante Erhöhung der Truppenstärke der Bundeswehr. Die Verteidigungsplaner streben an, die Zahl der aktiven Soldatinnen und Soldaten bis zum Jahr 2035 auf bis zu 270.000 zu erhöhen. Der aktuelle Stand liegt bei circa 184.000, was dieses Vorhaben zu einer gewaltigen, jedoch notwendigen Herausforderung macht. Diese Verstärkung der Streitkräfte soll gewährleisten, dass die Bundeswehr in der Lage ist, auf zukünftige sicherheitspolitische Herausforderungen angemessen zu reagieren. Eine gut ausgerüstete und ausreichend besetzte Armee wird als essentieller Bestandteil der nationalen Sicherheit angesehen.