27. Juli, 2024

Wirtschaft

VW-Rückschlag im Arbeitsrecht: Landesarbeitsgericht kippt Gehaltskürzung für Betriebsrat

VW-Rückschlag im Arbeitsrecht: Landesarbeitsgericht kippt Gehaltskürzung für Betriebsrat

In einem wegweisenden Urteil hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen Volkswagen in einem aktuellen Streit um die Kürzung der Bezüge von Betriebsräten einen Dämpfer verpasst. Das Gericht bestätigte ein vorausgegangenes Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig, welches die Gehaltsminderung eines Betriebsratsmitglieds als rechtswidrig einstufte. Die Folge: Volkswagen ist angehalten, die Gehaltskürzungen rückgängig zu machen und den entstandenen Schaden zuzüglich Zinsen zu kompensieren.

Die Auseinandersetzung begann, als VW das Salär eines langjährigen Betriebsrats in Wolfsburg rückblickend von Oktober 2022 an signifikant reduzierte. Die jetzige Entscheidung des LAG eröffnet umfassendere Diskussionen über die Praktik selbst und den Widerspruch, der sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs ergibt, welches die bis dato gängige Praxis bezüglich der Gehaltssteigerungen bei Betriebsräten kritisierte.

Das Oberhaus des deutschen Arbeitsgerichtswesens, das Bundesarbeitsgericht, könnte alsbald die Anwendung des Urteils des BGH ausleuchten, nachdem das Landesarbeitsgericht ausdrücklich eine Revision zugelassen hat. Die Richterin des Falles wies darauf hin, dass der Kläger bereits im Jahre 2015 ein legitimes Jobangebot erhalten hatte, womit das auferlegte Absenken der Bezüge keine Rechtsgrundlage besaß.

Volkswagen zeigt sich seinerseits in Verteidigungshaltung. Eine offizielle Stellungnahme zu einer möglichen Revision steht noch aus. Der Konzern betont, die Auswertung des schriftlich festgehaltenen Urteilsspruchs abzuwarten, bevor weitere juristische Schritte erwogen werden. Dabei verweist VW auf die Chancen, die sich durch die arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen für eine Einordnung der Entscheidungen des BGH-Strafsenats bieten.

In dieser Gemengelage zeigt sich der VW-Betriebsrat erfreut über die Tatsache, dass mit der aktuellen Entscheidung des LAG noch ein weiteres Gericht die Entgeltsenkungen klar abgelehnt hat. Doch auch wenn die Urteilsserien tendenziell zu Gunsten der klagenden Betriebsräte ausgehen, bleibt eine bleibende Rechtsunsicherheit quer durch die Unternehmenslandschaft der Bundesrepublik.