16. Juli, 2025

Volkseigentum

Volkseigentum ist ein bedeutender Begriff, der in der Wirtschaft und Politik der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) verwendet wurde. Der Ausdruck bezieht sich auf das Eigentum des Volkes an Produktionsmitteln, das während der sozialistischen Ära in Ostdeutschland eingeführt wurde. Volkseigentum umfasste sowohl landwirtschaftliche als auch industrielle Betriebe sowie Banken und andere wirtschaftliche Einrichtungen.

Das Konzept des Volkseigentums zielte darauf ab, den Kapitalismus abzuschaffen und eine egalitärere Gesellschaft zu schaffen, in der die Produktionsmittel unter der Kontrolle des Staates und damit des Volkes standen. Die Idee war, dass die Gewinne und Vorteile aus diesen Produktionsmitteln allen Mitgliedern der Gesellschaft zugutekommen sollten.

Die überwältigende Mehrheit der Unternehmen und Ressourcen der DDR wurden in den 1950er Jahren verstaatlicht und zu Volkseigentum erklärt. Dieser Prozess führte zur Gründung von Volkseigenen Betrieben (VEB) in vielen verschiedenen Sektoren der Wirtschaft. Diese Betriebe waren im Besitz des Staates und wurden von der Zentralverwaltung für Volkwirtschaft (ZVW) kontrolliert.

Volkseigentum war ein zentraler Bestandteil der sozialistischen Planwirtschaft der DDR. Die Produktion und Investitionen wurden von staatlichen Organen geplant und gesteuert, wobei die Gewinnerzielung nicht das Hauptziel war. Stattdessen wurde Wert auf die Bereitstellung von Arbeitsplätzen und die Befriedigung der Bedürfnisse der Arbeiter gelegt.

Mit der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1990 wurde das Konzept des Volkseigentums in der DDR aufgegeben. Die meisten VEB wurden privatisiert oder geschlossen, und die deutschen Bundesländer übernahmen die Verantwortung für die ehemals volkseigenen Betriebe.

Obwohl das Konzept des Volkseigentums in der DDR nicht mehr existiert, bleibt es ein wichtiger historischer Begriff, der die Wirtschaftspolitik und soziale Struktur der ehemaligen DDR widerspiegelt.