Die aktuellen Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst der Länder stehen in diesem Jahr im Mittelpunkt zahlreicher Diskussionen, sowohl aus finanzieller als auch politischer Perspektive. Andreas Dressel, der derzeitige Vorsitzende der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und Finanzsenator von Hamburg, hat die von den Gewerkschaften geforderten Lohnerhöhungen von sieben Prozent als unangemessen zurückgewiesen. Während Dressel die wichtige Rolle und die Leistungen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst anerkennt, betont er, dass die gegenwärtige Inflationsrate von etwa zwei Prozent diese hohen Forderungen nicht rechtfertige. Er prognostiziert daher 'äußerst schwere Verhandlungen', die möglicherweise zu einer Enttäuschung führen könnten.
Die Gewerkschaften, insbesondere Verdi und der Deutsche Beamtenbund (dbb), fordern eine Gehaltssteigerung von mindestens sieben Prozent für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder. Alternativ hierzu wird eine Erhöhung von wenigstens 300 Euro pro Monat gefordert. Diese Forderungen beziehen sich nicht nur auf Tarifbeschäftigte, sondern sollen ebenfalls auf Beamte und Versorgungsempfänger übertragen werden. Frank Werneke, der Vorsitzende von Verdi, argumentiert, dass die jüngste Steuerschätzung darauf hindeutet, dass den Ländern zusätzlicher finanzieller Spielraum zur Verfügung steht, der sich in Form höherer Gehälter niederschlagen sollte.
Zusätzlich zu den allgemeinen Gehaltsforderungen verlangen die Gewerkschaften auch eine monatliche Erhöhung von 200 Euro für Nachwuchskräfte, sowie eine unbefristete Anstellung nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung. Des Weiteren wird eine Anhebung der Zeitzuschläge um 20 Prozentpunkte gefordert, bei einer Vertragslaufzeit von lediglich zwölf Monaten.
Laut Schätzungen der Hamburger Finanzbehörde könnten die vorgeschlagenen Maßnahmen der Gewerkschaften die Länderhaushalte massiv belasten und Kosten von bis zu 12,6 Milliarden Euro verursachen. Die anstehenden Verhandlungen mit der TdL, die am 3. Dezember in Berlin beginnen sollen, betreffen etwa 1,2 Millionen Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder. Ausnahme bildet hierbei das Land Hessen, das einem separaten Tarifvertrag unterliegt.