27. Juli, 2024

Wirtschaft

Verbraucherzentrale klagt gegen Deutsche Bahn wegen Bahncards

Verbraucherzentrale klagt gegen Deutsche Bahn wegen Bahncards

In einem Vorstoß für mehr Verbraucherrechte hat die Verbraucherzentrale Thüringen gegen die Deutsche Bahn geklagt, um die Kündigungsfristen für Bahncards anzufechten. Rechtsexperte Dirk Weinsheimer unterstreicht, dass die aktuellen Fristen das Recht der Verbraucher untergraben, mühelos aus Langzeitverträgen auszusteigen. Er bezieht sich dabei auf eine gesetzliche Regelung, die die Umwandlung einer Probe-Bahncard in einen Jahresvertrag einschränkt – und fordert eine monatliche Kündigungsfrist statt einer Bindung bis zum Jahresende.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Klageeinreichung bestätigt und eine Verhandlung auf Juni terminiert. Weinsheimer antizipiert, dass das Urteil weitreichende Konsequenzen für zahlreiche Inhaber von Bahncard-Abonnements haben könnte. Besonders Beteiligte, die aufgrund des Deutschlandtickets keine Fernverkehrsleistungen mehr beanspruchen und eine Kündigung in Betracht ziehen, würden von einem positiven Ausgang profitieren. Eine Klärung der Lage wird erhofft, wobei nicht ausgeschlossen ist, dass der Fall zum Bundesgerichtshof getragen wird.

Bereits eine Anpassung der Kündigungsfrist der Probe-Bahncard von sechs auf vier Wochen wurde vollzogen, doch die Rechtssicherheit bleibt laut Verbraucherzentrale zweifelhaft. Sollte keine fristgerechte Kündigung erfolgen, wandelt sich das Probeangebot in einen Standardvertrag mit einer einjährigen Laufzeit. Laut Gesetz sollten jedoch Verträge dieser Art monatlich kündbar sein.

Weinsheimer empfiehlt, bereits vorsorglich zu kündigen, auch wenn mit Ablehnung zu rechnen sei, um mögliche Rückerstattungen geltend zu machen – jedoch weist er auf die Komplexität dieser Vorgehensweise hin. Von einer eigenmächtigen Einstellung der Zahlungen ist abzuraten.

Die Kernpunkte des Disputs basieren auf einem Gesetz von März 2022, das fordert, dass Abo-Verträge nach der Mindestlaufzeit mit einer einmonatigen Frist gekündigt werden können. Die Deutsche Bahn vertritt hier eine andere Auffassung und verlässt sich auf die behördliche Prüfung ihrer Beförderungsbedingungen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes, welches die Bahncard nicht als Dauerschuldverhältnis klassifiziert, wird von Weinsheimer angezweifelt, da es vor der Verabschiedung des gegenständlichen Gesetzes gefällt wurde.