27. Juli, 2024

Wirtschaft

Verbraucherschützer nehmen Bahn-Kündigungspraxis ins Visier

Verbraucherschützer nehmen Bahn-Kündigungspraxis ins Visier

Die Verbraucherzentrale Thüringen hat rechtliche Schritte gegen die Kündigungsbedingungen der Bahncards der Deutschen Bahn ergriffen. Mit der eingereichten Klage an das Oberlandesgericht Frankfurt wird bemängelt, dass die einjährigen Verträge, die aus einer Probe-Bahncard hervorgehen, nicht den gesetzlichen Erleichterungen für die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen entsprechen. Rechtsexperte Dirk Weinsheimer von der Verbraucherzentrale betont, dass Kunden die Möglichkeit haben sollten, Abo-Verträge nach ihrer Mindestlaufzeit mit einer monatlichen Frist zu beenden – eine Regelung, welche die Deutsche Bahn aktuell nicht umsetzt.

Der Fall gewinnt an Brisanz, da die Entscheidung des Gerichts weitreichende Folgen für Tausende Abonnementen haben könnte. Besonders für Nutzer des Deutschlandtickets, die auf Fernfahrten verzichten, steht viel auf dem Spiel. Sollte der Bundesgerichtshof zur Klärung herangezogen werden, könnte sich daraus eine landesweite rechtliche Präzedenz ergeben.

Das Verkehrsunternehmen bleibt in seiner Haltung, dass ihre Beförderungsbedingungen hinreichend transparent und behördlich geprüft seien, konsequent und hat bisher nicht auf die Klage reagiert, da diese angeblich noch nicht zugestellt wurde.

Die Debatte um die Kündigungsfristen ist nicht neu; eine Änderung der Laufzeitkündigung von sechs auf vier Wochen bei der Probe-Bahncard trägt zur rechtlichen Unsicherheit bei, wie Weinsheimer erklärt. Beim Übergang in eine normale Bahncard nach Ablauf der Probezeit wird ein Anschlussvertrag bindend - dieser sollte nach Ansicht der Verbraucherschützer monatlich kündbar sein.

Kunden befinden sich unterdessen in einer Grauzone. Wer jetzt kündigen möchte, sieht sich mit der Möglichkeit konfrontiert, dass die Kündigung abgelehnt und eine Erstattung der Gebühren kompliziert wird. Direktes Einstellen der Zahlungen könnte riskant sein.

Im Kern der Auseinandersetzung stehen die Auslegungen eines seit März 2022 geltenden Gesetzes. Die Deutsche Bahn vertritt den Standpunkt, ihre Bahncards seien von der Regelung ausgenommen. Weinsheimer argumentiert dagegen, dass die Bahncard sehr wohl unter die Neuregelung fällt und die Kundinnen und Kunden von den Erleichterungen profitieren sollten.