27. Juli, 2024

Wirtschaft

Verbraucherschützer kritisieren Bundesnetzagentur wegen fehlendem Messinstrument im Mobilfunkbereich

Verbraucherschützer kritisieren Bundesnetzagentur wegen fehlendem Messinstrument im Mobilfunkbereich

Die Bundesnetzagentur steht seitens der Verbraucherschützer in der Kritik, ihre Pflichten zur Einführung eines Messverfahrens für die Mobilfunkqualität nicht erfüllt zu haben. Dieses Verfahren hätte, gemäß einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2021, bereits entwickelt sein müssen, um Konsumenten die Möglichkeit zu geben, bei mangelnder Leistung des Mobilfunknetzes Preisnachlässe oder Vertragsauflösungen geltend zu machen. Felix Flosbach, Rechtsanwalt der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, äußerte sich gegenüber der Deutschen Presse-Agentur besorgt über die Untätigkeit der Bonner Behörde in dieser Hinsicht.

Die Behörde selbst hat reagiert und verlauten lassen, dass das notwendige Messinstrument im Laufe des Jahres bereitgestellt werde. Dieses Instrument ist unabdingbar, damit Verbraucher ihre Rechte ausüben können, insbesondere dann, wenn die Qualität des bereitgestellten Handynetzes deutlich hinter den vertraglichen Zusicherungen zurückbleibt. Im Vergleich dazu ist es im Bereich des Festnetz-Internets den Nutzern bereits möglich, entsprechende Überprüfungen durchzuführen und Preisanpassungen zu fordern, auch wenn der Prozess auf der Plattform breitbandmessung.de als zeitaufwendig betrachtet wird.

Die Verbraucherzentrale NRW zeigt sich ungeduldig und fordert zügige Maßnahmen, damit Verbraucher nicht länger mit minderwertigen Mobilfunkleistungen auskommen müssen, ohne eine Kompensation einfordern zu können. Man wird gespannt sein, wie die Bundesnetzagentur die geforderten Schritte umsetzt und wann die Kunden tatsächlich das neue Werkzeug in Anspruch nehmen können.