27. Juli, 2024

Wirtschaft

Urlaubsgeld bleibt stabil – Unterschiede zwischen Tarifbindung und Branchen deutlich

Urlaubsgeld bleibt stabil – Unterschiede zwischen Tarifbindung und Branchen deutlich

Nahezu unverändert erhält fast die Hälfte der Beschäftigten in der Privatwirtschaft auch diesen Sommer Urlaubsgeld. Wie eine Online-Befragung des Portals Lohnspiegel.de zeigt, sank der Anteil von 47 Prozent im Vorjahr auf nunmehr 46 Prozent. Das vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung betreute Portal analysierte Daten von knapp 68.000 Beschäftigten, erhoben von Anfang Mai 2023 bis Ende Mai 2024.

In der Regel wird das Urlaubsgeld zusammen mit dem Juni- oder Juli-Gehalt ausgezahlt. Entscheidend für den Erhalt dieser Zusatzleistung ist, ob ein Tarifvertrag im Betrieb gilt. So erhalten in tarifgebundenen Unternehmen etwa drei Viertel der Beschäftigten (74 Prozent) Urlaubsgeld, während in nicht-tarifgebundenen Betrieben nur 36 Prozent davon profitieren.

Höhere Grundgehälter in tarifgebundenen Betrieben unterstreichen die Bedeutung von Tarifverträgen. „Das Urlaubsgeld ist ein echtes Extra für die Beschäftigten und ein gutes Argument für tarifgebundene Arbeitgeber, die auf der Suche nach Fachkräften sind“, erklärt Einkommensexperte Malte Lübker vom WSI. Allerdings ist die Tarifbindung in Deutschland seit den 1990er Jahren rückläufig und liegt nur noch bei rund 49 Prozent, in der Privatwirtschaft sogar nur bei 42 Prozent.

Die Höhe des tariflichen Urlaubsgeldes variiert stark je nach Branche und Tarifvertrag. In der Landwirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns sind es beispielsweise 186 Euro, während in der Holz- und Kunststoffverarbeitenden Industrie bis zu 2686 Euro möglich sind. Im Hotel- und Gaststättengewerbe liegen die Zahlungen zwischen 195 Euro in Sachsen und 240 Euro in Bayern. Wesentlich höher ausfallen die Zahlungen in der Papier-, Metall- und Druckindustrie, sowie im Kfz-Gewerbe, Einzelhandel und der chemischen Industrie.

Im öffentlichen Dienst gibt es seit 2005 kein separates Urlaubsgeld mehr – es wird zusammen mit dem Weihnachtsgeld als einheitliche Sonderzahlung im November überwiesen. Ähnlich verhält es sich im Bankgewerbe und einigen Branchentarifverträgen der Energiewirtschaft.