27. Juli, 2024

Wirtschaft

Urlaubsgeld 2024: Privates Glück in tarifgeprägten Betrieben

Urlaubsgeld 2024: Privates Glück in tarifgeprägten Betrieben

In diesem Sommer erfreut sich fast die Hälfte der Beschäftigten in der Privatwirtschaft erneut über die Auszahlung von Urlaubsgeld. Eine Studie des Online-Portals Lohnspiegel.de zeigt, dass 46 Prozent der Beschäftigten in diesem Jahr eine solche Sonderzahlung erhalten, ein Wert, der sich kaum vom Vorjahr (47 Prozent) unterscheidet. Diese Ergebnisse entstammen einer Analyse von Angaben nahezu 68.000 Beschäftigten zwischen Anfang Mai 2023 und Ende Mai 2024, betreut vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

Das Urlaubsgeld wird in der Regel zusammen mit dem Juni- oder Juli-Lohn überwiesen. Ein entscheidender Faktor für dessen Auszahlung ist die Tarifbindung des jeweiligen Betriebs. In tarifgebundenen Unternehmen der Privatwirtschaft können sich rund 74 Prozent der Beschäftigten über Urlaubsgeld freuen, während es in Betrieben ohne Tarifvertrag lediglich 36 Prozent sind.

Dabei sind in tarifgebundenen Betrieben oft auch die Grundgehälter höher. Malte Lübker, Einkommensexperte vom WSI, betont, dass das Urlaubsgeld somit ein attraktives Extra für Mitarbeiter darstellt und Unternehmen hilft, Fachkräfte zu gewinnen. Allerdings weist das WSI auch darauf hin, dass die Tarifbindung seit den 1990er Jahren deutlich zurückgegangen ist. Laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) arbeiten nur noch knapp 49 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland unter einem Tarifvertrag, und in der Privatwirtschaft liegt die Quote sogar bei lediglich 42 Prozent.

Die Höhe des tariflichen Urlaubsgeldes variiert stark nach den jeweiligen Regelungen in den Tarifverträgen: Sie reicht von 186 Euro in der Landwirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns bis zu stolzen 2686 Euro in der Holz- und Kunststoffverarbeitenden Industrie.

Neben der Landwirtschaft fällt das Urlaubsgeld auch im Hotel- und Gaststättengewerbe eher bescheiden aus: In Bayern bekommen Beschäftigte 240 Euro extra, in Sachsen sogar nur 195 Euro. Deutlich großzügiger fällt das Urlaubsgeld in Branchen wie der Papier- und Metallindustrie, Druckindustrie, Kfz-Gewerbe, Versicherungswesen, Einzelhandel, Bauhauptgewerbe und chemischen Industrie aus.

Im öffentlichen Dienst hingegen wurde das separate Urlaubsgeld bereits 2005 abgeschafft. Seither wird es zusammen mit dem Weihnachtsgeld als einheitliche Jahressonderzahlung im November ausgezahlt. Ähnlich verhält es sich im Bankgewerbe und in einigen Branchen der Energiewirtschaft, wo ebenfalls kein tarifliches Urlaubsgeld gezahlt wird.