02. Mai, 2026

Politik

Ungewisse Zukunft für Prozess gegen Rifaat al-Assad in der Schweiz

Ungewisse Zukunft für Prozess gegen Rifaat al-Assad in der Schweiz

Die schweizerische Justiz erwägt, das Verfahren gegen Rifaat al-Assad, den Onkel des ehemaligen syrischen Präsidenten Bashar al-Assad, aufgrund gesundheitlicher Probleme des Angeklagten einzustellen. Die in Genf zuständigen Behörden haben die Beteiligten um Stellungnahmen gebeten, da der 87-jährige al-Assad weder in der Lage ist, nach Schweiz zu reisen, noch an den Verhandlungen teilzunehmen. Rifaat al-Assad sollte sich für mutmaßliche Verbrechen aus dem Jahr 1982 verantworten, als er als Militärkommandeur tätig war. Dieser seltene Fall von Verbrechen gegen die Menschlichkeit kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Hoffnung auf Gerechtigkeit für die Opfer der Assad-Regierung nach einem halben Jahrhundert der Herrschaft aufblüht. Der Sprecher des Bundesstrafgerichts erklärte, dass noch keine endgültige Entscheidung über die Einstellung des Verfahrens getroffen wurde und man bis Mitte Januar die Rückmeldungen der Beteiligten erwarte. Der Status des Prozesses wurde erstmals in der Zeitung Le Matin Dimanche thematisiert. Rifaat al-Assad, der sich seit Mitte der 1980er Jahre hauptsächlich im Exil in Frankreich aufhielt, bestreitet jegliche Beteiligung an den ihm vorgeworfenen Taten. Die Schweizer Generalstaatsanwaltschaft klagte ihn bereits 2013 wegen Kriegsverbrechen an, die sogenannten universellen Jurisdiktionsprinzipien zu folgen. Trotz seines unbekannten Aufenthaltsortes besteht nach dem schweizerischen Strafprozessrecht unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit einer Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten.