28. Juli, 2025

Politik

Uneinigkeit in der Union: Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen im Mittelpunkt der Diskussion

Innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind jüngst Differenzen hinsichtlich einer möglichen Anpassung der Kostenübernahme bei Schwangerschaftsabbrüchen durch die gesetzlichen Krankenkassen zutage getreten. Hintergrund dieser Diskussion sind Vorschläge der CDU-Gesundheitsministerin Nina Warken, die eine Debatte über die finanzielle Unterstützung von Frauen angestoßen hat, die aus medizinischen oder sozialen Gründen einen Schwangerschaftsabbruch in Betracht ziehen müssen.

Besonders hervorzuheben ist die ablehnende Haltung des CSU-Abgeordneten Stephan Pilsinger, der ebenfalls stellvertretender Vorsitzender des Gesundheitsausschusses im Bundestag ist. Pilsinger brachte seine Bedenken über die von Warken vorgeschlagenen Anpassungen deutlich zum Ausdruck. Er vertritt die Ansicht, dass eine erweiterte Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen gegen die Verfassung verstoßen könnte und insbesondere die Bestimmungen des Paragrafen 218 des Strafgesetzbuches untergraben würde. In einem Interview mit der "Süddeutschen Zeitung" erklärte Pilsinger nachdrücklich, dass die Union keinerlei Bestrebungen unterstützen werde, die zu einer Abschaffung oder Aufweichung dieses Paragrafen führen könnten. "Die Union wird weder eine Abschaffung noch eine Aufweichung des Paragrafen 218 zulassen", so Pilsinger.

Demgegenüber steht die Position von Gesundheitsministerin Nina Warken, die zuletzt in Gesprächen mit den Funke-Medien darauf hinwies, dass bereits jetzt die Möglichkeit einer Kostenübernahme besteht, wenn medizinische Indikationen vorliegen oder wenn einer finanziellen Überforderung der betroffenen Frauen vorgebeugt werden muss. Warken deutete an, dass eine Erhöhung der Einkommensgrenzen geprüft werden könnte, um auf diese Weise mehr Frauen finanziell zu entlasten, ohne dabei die derzeitigen gesetzlichen Regelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen infrage zu stellen.

Diese Überlegungen finden ihre Basis im aktuellen Koalitionsvertrag, in dem die Bundesregierung ihre Absicht erklärt hat, frauenfreundliche Maßnahmen zu fördern. So soll betroffenen Frauen ein einfacher Zugang zu sicherer medizinischer Versorgung ermöglicht werden. Ein Kernelement dieser Strategie ist die Erweiterung der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung, was sowohl aus gesundheitspolitischer als auch aus sozialer Sicht als ein bedeutender Schritt zur Unterstützung von Frauen in schwierigen Situationen angesehen wird.