19. Mai, 2025

Übereinkunft von Montevideo

Die Übereinkunft von Montevideo, auch bekannt als Montevideo Konvention zur Rechtslage und den Pflichten von Staaten, ist ein internationaler Vertrag, der am 26. Dezember 1933 in Montevideo, Uruguay, von den südamerikanischen Staaten unterzeichnet wurde. Sie dient als Fundament des Völkerrechts und legt die rechtliche Situation von Staaten sowie deren Pflichten und Rechte fest.

Gemäß der Übereinkunft von Montevideo sind vier grundlegende Kriterien notwendig, um einen Staat zu bilden: Ein Staatsgebiet, eine permanente Bevölkerung, eine funktionierende Regierung und die Fähigkeit, internationale Beziehungen einzugehen. Diese Kriterien sind entscheidend für die Anerkennung eines Staates durch die internationale Gemeinschaft.

Die Übereinkunft von Montevideo betont die Souveränität der Staaten und verbietet jegliche Form der Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines Staates. Sie legt fest, dass Staaten untereinander gleichberechtigt sind und gleiche Rechte besitzen. Zudem garantiert sie den Schutz der territorialen Integrität eines Staates und verbietet jegliche gewaltsame Eroberung von Gebieten.

Diese historische Vereinbarung hat entscheidenden Einfluss auf das moderne Völkerrecht und wird regelmäßig von Staaten und internationalen Organisationen zitiert. Sie bietet einen rechtlichen Rahmen für die Beziehungen zwischen Staaten sowie für die Lösung von Streitigkeiten durch friedliche Mittel.

Als anerkanntes juristisches Dokument ist die Übereinkunft von Montevideo ein wichtiger Bezugspunkt für Rechtsgelehrte, Politiker und Staatsrechtler weltweit. In Bezug auf das Investitionswesen und die Kapitalmärkte legt sie die rechtlichen Grundlagen für die Anerkennung von ausländischen Investoren und deren Schutz in den jeweiligen Staaten fest.

Insgesamt stellt die Übereinkunft von Montevideo einen Meilenstein im Völkerrecht dar und bildet die Grundlage für die Beziehungen zwischen Staaten sowie für eine transparente und geregelte internationale Investmentlandschaft.