27. Juli, 2024

Politik

TV-Gebühren für Bürgergeld-Bezieher: Mieterbund erhebt Forderung an den Staat

TV-Gebühren für Bürgergeld-Bezieher: Mieterbund erhebt Forderung an den Staat

In der aktuellen Debatte um die Übernahme von TV-Gebühren spricht sich der Deutsche Mieterbund für eine anhaltende Unterstützung von Bürgergeld-Empfängern durch den Staat aus. Laut Melanie Weber-Moritz, der Bundesdirektorin des Mieterbunds, soll diese Maßnahme durch die Jobcenter gewährleistet werden. Der Grundgedanke dahinter: Zugang zu Informationen soll für jeden Bürger – unabhängig von dessen finanzieller Lage – gesichert sein.

Die TV-Gebühren, deren Höhe monatlich zwischen sieben und neun Euro liegt, sind bislang Teil der Nebenkosten, die die Vermieter ihren Mietern berechnen konnten. Diese Praxis wird allerdings mit dem Auslaufen einer Gesetzesfrist bis Ende Juni dieses Jahres ein Ende finden. Vermieter dürfen ab dann keine Sammelverträge für Fernsehgebühren mehr über die Nebenkosten abrechnen. Für die Betroffenen bedeutet dies, individuelle Verträge abzuschließen oder sich ad hoc an einem Sammelvertrag zu beteiligen, dessen Kosten aber nicht über die Nebenkosten abgerechnet werden dürfen.

Insbesondere für Empfänger von Bürgergeld, die bisher vom Staat unterstützt wurden, entsteht durch diese Gesetzesänderung eine zusätzliche finanzielle Belastung. Der Staat übernahm bis dato die Kosten für diese Nebenkosten, sofern sie verpflichtend für die Mieter waren. Der bevorstehende Wandel wird somit zum Anlass für den Mieterbund, die Weiterführung staatlicher Leistungen zu beanspruchen und sich für die Rechte von Mietern stark zu machen.